Bei der Haftpflichtkasse regelt der Zusatzbaustein JurCyber Privat in der Privathaftpflichtversicherung, wann ein Versicherungsfall vorliegt, welche Personen und Objekte über den Schutzbrief-Leistungsbaustein geschützt sind und warum im Notfall zwingend das rund um die Uhr erreichbare Notfall-Telefon von ROLAND Schutzbrief anzurufen ist.
Versicherungsfall:
- Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die Voraussetzungen für die Erhebung eines Anspruchs auf Versicherungs-/Beistandsleistungen durch ROLAND Schutzbrief gemäß § 3, Teil 2 gegeben sind.
Schadenmeldung und Obliegenheit:
ROLAND Schutzbrief möchte, dass die versicherte Person in einem Notfall schnelle Hilfe erhält. Daher ist Voraussetzung für den versicherten Anspruch auf die Leistungen nach § 3, Teil 2, dass die Organisation der Hilfeleistung durch ROLAND Schutzbrief erfolgt (Obliegenheit).
Sie erreichen uns über die Telefonnummer 06154-601 1677. ROLAND Schutzbrief ist „rund um die Uhr“ für die versicherte Person erreichbar. ROLAND Schutzbrief hilft Ihnen sofort weiter.
Ruft die versicherte Person im Schadenfall vorsätzlich nicht das Notfall-Telefon an, ist ROLAND Schutzbrief von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist ROLAND Schutzbrief berechtigt, die Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Verschuldens der versicherten Person entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat die versicherte Person zu beweisen.
Außer im Fall einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist ROLAND Schutzbrief jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit die versicherte Person nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht von ROLAND Schutzbrief ursächlich ist.
Versicherte Personen:
- Versicherungs-/Beistandsleistungen des ROLAND WebSecure gemäß § 3, Teil 2 stehen Ihnen sowie den mit Ihnen in ständiger häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen zu.
- Alle für Sie getroffenen Bestimmungen gelten sinngemäß für den vorgenannten Personenkreis, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Versicherte Objekte:
- Versicherungsschutz besteht für Ihre privat gespeicherten Daten auf Personal Computern (PC), Laptops, Notebooks, Tablets und Smartphones sowie für Ihren Persönlichkeitsschutz im Internet.
Was bedeutet das konkret?
Damit Leistungen aus dem Schutzbrief greifen, sollten Sie sich im Notfall zuerst an ROLAND Schutzbrief wenden, damit die Hilfe von dort organisiert wird. Die Nummer ist jederzeit erreichbar. Der Schutz gilt nicht nur für Sie, sondern auch für die Menschen, die dauerhaft mit Ihnen im gleichen Haushalt leben. Abgesichert sind Ihre privaten Daten auf gängigen Geräten sowie Ihr Auftreten und Ansehen im Internet.
Häufige Fragen
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die Voraussetzungen für die Erhebung eines Anspruchs auf Versicherungs-/Beistandsleistungen durch ROLAND Schutzbrief gemäß § 3, Teil 2 gegeben sind.
Wie erreiche ich ROLAND Schutzbrief im Notfall?
Sie erreichen ROLAND Schutzbrief über die Telefonnummer 06154-601 1677. Der Dienst ist „rund um die Uhr“ für die versicherte Person erreichbar und hilft sofort weiter.
Was passiert, wenn ich das Notfall-Telefon nicht anrufe?
Ruft die versicherte Person im Schadenfall vorsätzlich nicht das Notfall-Telefon an, ist ROLAND Schutzbrief von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit kann die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden.
Welche Personen sind mitversichert?
Die Versicherungs-/Beistandsleistungen des ROLAND WebSecure gemäß § 3, Teil 2 stehen Ihnen sowie den mit Ihnen in ständiger häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen zu. Alle für Sie getroffenen Bestimmungen gelten sinngemäß für diesen Personenkreis, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Für welche Objekte besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht für Ihre privat gespeicherten Daten auf Personal Computern (PC), Laptops, Notebooks, Tablets und Smartphones sowie für Ihren Persönlichkeitsschutz im Internet.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025