Im Zusatzbaustein JurCyber Privat der Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist geregelt, wo der Schutzbrief-Leistungsbaustein greift: Versicherungsschutz besteht grundsätzlich für Schadenfälle in Deutschland, sofern die einzelnen Leistungen nichts anderes bestimmen.
Versicherungsschutz besteht für Schadenfälle in Deutschland, sofern in den in § 3, Teil 2 aufgeführten Leistungen nicht etwas anderes bestimmt ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Schutzbrief-Leistungsbaustein greift bei Schadenfällen, die sich in Deutschland ereignen. Für einzelne Leistungen können jedoch abweichende Regelungen gelten – diese sind in den entsprechenden Leistungen unter § 3, Teil 2 festgehalten.
Häufige Fragen
Wo gilt der Schutzbrief-Leistungsbaustein?
Versicherungsschutz besteht für Schadenfälle in Deutschland.
Gilt der Geltungsbereich ausnahmslos für alle Leistungen?
Nein. Er gilt, sofern in den in § 3, Teil 2 aufgeführten Leistungen nicht etwas anderes bestimmt ist.
Wo finde ich abweichende Bestimmungen zum Geltungsbereich?
Abweichende Bestimmungen ergeben sich aus den in § 3, Teil 2 aufgeführten Leistungen.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt in der Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Zusatzbaustein JurCyber Privat.