Beim Zusatzbaustein JurCyber Privat der Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse spielt beim WebSecure-Schutzbrief die Kenntnis und das Verhalten der versicherten Personen eine Rolle – immer dann, wenn Versicherungsbedingungen oder gesetzliche Vorschriften dies vorsehen.
Für den WebSecure-Schutzbrief können die Kenntnis oder das Verhalten der versicherten Personen berücksichtigt werden, wenn nach den Versicherungsbedingungen oder den gesetzlichen Vorschriften die Kenntnis oder das Verhalten der versicherten Personen von Bedeutung sind (§ 47 VVG).
Was bedeutet das konkret?
Bei bestimmten Fragen kann es darauf ankommen, was die versicherten Personen wussten oder wie sie sich verhalten haben. Ob und wann dies für den WebSecure-Schutzbrief eine Rolle spielt, richtet sich danach, ob die Versicherungsbedingungen oder die gesetzlichen Vorschriften eine solche Berücksichtigung vorsehen. Dies ist eine allgemeinverständliche Lesehilfe und keine verbindliche Auskunft.
Häufige Fragen
Für welchen Leistungsteil gilt diese Regelung?
Sie gilt für den WebSecure-Schutzbrief.
Wann werden Kenntnis oder Verhalten der versicherten Personen berücksichtigt?
Dann, wenn nach den Versicherungsbedingungen oder den gesetzlichen Vorschriften die Kenntnis oder das Verhalten der versicherten Personen von Bedeutung sind.
Auf welche gesetzliche Grundlage bezieht sich die Regelung?
Die Regelung verweist auf § 47 VVG.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt im Tarif Zusatzbaustein JurCyber Privat der Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse.