In der Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse regelt der Zusatzbaustein JurCyber Privat, wann der Versicherungsschutz für eine versicherte Person beginnt und wieder endet – etwa durch ein schriftlich mitgeteiltes Abmeldedatum bei ROLAND oder durch das Ende des Gruppenversicherungsvertrags.
Für 2 Dauer und Ende des Versicherungsschutzes gilt:
- Für die versicherte Person endet der Versicherungsschutz mit dem vom Versicherungsnehmer schriftlich mitgeteilten Abmeldedatum bei ROLAND. Eine Mitteilung gegenüber der versicherten Person erfolgt durch ROLAND nicht.
- Wird der Gruppenversicherungsvertrag zwischen ROLAND und Versicherungsnehmer beendet, endet auch der Versicherungsschutz für die versicherte Person zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz für eine versicherte Person läuft nicht unbegrenzt. Er endet, sobald der Versicherungsnehmer die Person schriftlich bei ROLAND abmeldet – wobei ROLAND die versicherte Person darüber nicht selbst informiert. Zusätzlich endet der Schutz, wenn der zugrunde liegende Gruppenversicherungsvertrag zwischen ROLAND und dem Versicherungsnehmer ausläuft.
Häufige Fragen
Wann endet der Versicherungsschutz für die versicherte Person?
Der Versicherungsschutz endet mit dem vom Versicherungsnehmer schriftlich mitgeteilten Abmeldedatum bei ROLAND.
Informiert ROLAND die versicherte Person über das Ende des Schutzes?
Nein. Eine Mitteilung gegenüber der versicherten Person erfolgt durch ROLAND nicht.
Was passiert, wenn der Gruppenversicherungsvertrag beendet wird?
Wird der Gruppenversicherungsvertrag zwischen ROLAND und Versicherungsnehmer beendet, endet auch der Versicherungsschutz für die versicherte Person – und zwar zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Wer meldet die versicherte Person ab?
Die Abmeldung erfolgt durch den Versicherungsnehmer, der das Abmeldedatum schriftlich bei ROLAND mitteilt.