In der Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist beim Zusatzbaustein StrafrechtPlus Privat geregelt, in welchen Ländern Sie Versicherungsschutz genießen – etwa in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren.
Hier haben Sie Versicherungsschutz:
Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in folgenden Gebieten gesetzlich zuständig ist oder wäre und Sie Ihre Rechtsinteressen dort verfolgen:
- in Europa,
- in den Anliegerstaaten des Mittelmeers,
- auf den Kanarischen Inseln,
- auf Madeira,
- auf den Azoren.
Was bedeutet das konkret?
Der räumliche Geltungsbereich beschreibt, wo Sie sich auf den Versicherungsschutz berufen können. Maßgeblich ist, ob ein Gericht oder eine Behörde in einem der genannten Gebiete gesetzlich zuständig ist oder wäre und Sie Ihre Rechtsinteressen dort verfolgen. Abgedeckt sind demnach Europa, die Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie die Kanarischen Inseln, Madeira und die Azoren.
Häufige Fragen
In welchen Gebieten besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie auf den Kanarischen Inseln, auf Madeira und auf den Azoren.
Wovon hängt der Versicherungsschutz in diesen Gebieten ab?
Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in den genannten Gebieten gesetzlich zuständig ist oder wäre und Sie Ihre Rechtsinteressen dort verfolgen.
Sind die Kanarischen Inseln, Madeira und die Azoren eingeschlossen?
Ja, die Kanarischen Inseln, Madeira und die Azoren gehören zu den Gebieten, in denen Versicherungsschutz besteht.
Gilt der Schutz auch außerhalb von Europa?
Neben Europa besteht Versicherungsschutz auch in den Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie auf den Kanarischen Inseln, auf Madeira und auf den Azoren.