In der Umweltschadenversicherung der Haftpflichtkasse wird der erste oder einmalige Beitrag zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig – erfahren Sie hier, wie sich eine verspätete Zahlung auf den Versicherungsschutz auswirkt und wann ein Rücktritt vom Vertrag möglich ist.
Fälligkeit des ersten oder einmaligen Beitrags:
- Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.
Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
Folgen einer verspäteten Zahlung für den Versicherungsschutz:
- Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt.
- Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
- Für Versicherungsfälle, die bis zur Zahlung des Beitrags eintreten, ist der Versicherer nur dann nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht hat.
Rücktritt des Versicherers:
- Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist.
- Der Versicherer kann nicht zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Nach Erhalt des Versicherungsscheins bleiben zwei Wochen Zeit, um den ersten Beitrag zu zahlen. Wird erst später gezahlt, greift der Schutz auch erst ab dem Zahlungszeitpunkt – es sei denn, die Verzögerung ist nicht selbst verschuldet. Bei ausbleibender Zahlung kann der Versicherer außerdem vom Vertrag zurücktreten.
Häufige Fragen
Wann wird der erste Beitrag fällig?
Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.
Was gilt bei vereinbarter Ratenzahlung als erster Beitrag?
Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
Was passiert mit dem Versicherungsschutz bei verspäteter Zahlung?
Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig, sondern erst später gezahlt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten?
Ja. Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.