Ansprüche aus der Umweltschadenversicherung der Haftpflichtkasse verjähren in drei Jahren, wobei sich die Fristberechnung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches richtet. Erfahren Sie außerdem, wie die Verjährung gehemmt wird, sobald ein Anspruch beim Versicherer angemeldet wurde.
Für die Umweltschadenversicherung der Haftpflichtkasse gelten die folgenden Bestimmungen zur Verjährung:
- Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Vertrag müssen innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden, sonst können sie nicht mehr durchgesetzt werden. Diese Frist beträgt drei Jahre und wird nach den allgemeinen gesetzlichen Regeln berechnet. Wird ein Anspruch beim Versicherer gemeldet, pausiert die Frist so lange, bis die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugegangen ist.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Verjährungsfrist?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Wonach richtet sich die Fristberechnung?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch anmelde?
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung an gehemmt.
Bis wann bleibt die Verjährung gehemmt?
Die Verjährung bleibt bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht.