Die Umweltschadenversicherung der Haftpflichtkasse läuft für die im Versicherungsschein angegebene Zeit und verlängert sich bei mindestens einjähriger Dauer automatisch um je ein Jahr, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Hier erfahren Sie, welche Kündigungsfristen und Regeln für kurze, ein- und mehrjährige Verträge gelten.
Für die Umweltschadenversicherung der Haftpflichtkasse gelten bezüglich Vertragsdauer und Vertragsende folgende Bestimmungen:
- Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
- Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
- Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
- Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres gekündigt werden; die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
Was bedeutet das konkret?
Die Laufzeit Ihres Vertrags richtet sich nach dem Versicherungsschein. Läuft der Vertrag über mindestens ein Jahr, erneuert er sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen. Sehr kurze Verträge enden dagegen von selbst, und bei besonders langen Verträgen haben Sie ab dem dritten Jahr regelmäßige Kündigungsmöglichkeiten. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie lange läuft mein Vertrag?
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn dem Vertragspartner nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Muss ich einen kurzen Vertrag kündigen?
Nein. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag ohne Kündigung zum vorgesehenen Zeitpunkt.
Wann kann ich einen mehrjährigen Vertrag kündigen?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024