In der Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse übernimmt der Zusatzbaustein StrafrechtPlus Privat Dienstleistungen, damit Sie Ihre Interessen wahrnehmen können – bis maximal zur vereinbarten Versicherungssumme, wobei Zahlungen für Sie und mitversicherte Personen zusammengerechnet werden.
In der Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Zusatzbaustein StrafrechtPlus Privat folgendes für den Leistungsumfang:
Wir erbringen und vermitteln Dienstleistungen, damit Sie Ihre Interessen im nachfolgend erläuterten Umfang wahrnehmen können.
Wir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens die in unserem Vertrag vereinbarte Versicherungssumme.
Zusammenrechnung von Zahlungen:
- Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen.
- Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
Was bedeutet das konkret?
Der Baustein stellt Ihnen Dienstleistungen bereit oder vermittelt sie, damit Sie Ihre Interessen wahrnehmen können. Für die Höhe der Leistung gilt die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme als Obergrenze. Erhalten Sie und mitversicherte Personen im selben Fall Leistungen, werden diese gemeinsam betrachtet – ebenso bei Fällen, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
Häufige Fragen
Welche Leistungen bietet der Zusatzbaustein StrafrechtPlus Privat?
Wir erbringen und vermitteln Dienstleistungen, damit Sie Ihre Interessen im vereinbarten Umfang wahrnehmen können.
Wie hoch ist die maximale Zahlung je Versicherungsfall?
Wir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens die in unserem Vertrag vereinbarte Versicherungssumme.
Werden Leistungen für mitversicherte Personen gesondert gezahlt?
Nein. Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen.
Gilt die Zusammenrechnung auch bei mehreren Versicherungsfällen?
Ja. Die Zusammenrechnung gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025