Beim Zusatzbaustein JurCyber Privat der Haftpflichtkasse gelten für den ROLAND Rechtsschutz-Internetrechtsschutz klare Rahmenbedingungen: keine Wartezeit, keine Selbstbeteiligung sowie festgelegte Ausschlüsse und Obliegenheiten aus den ROLAND-Rechtsschutzbedingungen, die im Versicherungsfall zu beachten sind.
Für den ROLAND Rechtsschutz-Internetrechtsschutz sind folgende Punkte zu beachten:
- Hierzu sind die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) der ROLAND, Stand 10.2020 und der Baustein Privat der Besonderen Bedingungen für den Grund-Baustein Privat-Rechtsschutz (P) zu beachten.
- Der ROLAND Rechtsschutz-Internetrechtsschutz hat keine Wartezeit.
- Eine Selbstbeteiligung findet keine Anwendung.
- Die (inhaltlichen) Ausschlüsse sind in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) der ROLAND, Stand 10.2020 unter der Ziffer 6.2 geregelt und finden Anwendung.
- Bei einem Versicherungsfall sind die Obliegenheiten aus den ARB 2021 unter Teil A 11 zu beachten und finden Anwendung.
Teil 2 – Leistungsbaustein ROLAND Schutzbrief
Was bedeutet das konkret?
Der ROLAND Rechtsschutz-Internetrechtsschutz startet ohne Wartezeit und ohne Eigenanteil im Leistungsfall. Für die Details – etwa welche Fälle nicht abgedeckt sind und was Sie im Schadenfall tun müssen – gelten die entsprechenden Bedingungen der ROLAND, auf die dieser Baustein verweist.
Häufige Fragen
Gibt es beim ROLAND Rechtsschutz-Internetrechtsschutz eine Wartezeit?
Nein, der ROLAND Rechtsschutz-Internetrechtsschutz hat keine Wartezeit.
Muss ich eine Selbstbeteiligung tragen?
Nein, eine Selbstbeteiligung findet keine Anwendung.
Wo sind die inhaltlichen Ausschlüsse geregelt?
Die inhaltlichen Ausschlüsse sind in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) der ROLAND, Stand 10.2020 unter der Ziffer 6.2 geregelt und finden Anwendung.
Was gilt im Versicherungsfall?
Bei einem Versicherungsfall sind die Obliegenheiten aus den ARB 2021 unter Teil A 11 zu beachten und finden Anwendung.
Welche Bedingungen sind maßgeblich?
Maßgeblich sind die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) der ROLAND, Stand 10.2020, sowie der Baustein Privat der Besonderen Bedingungen für den Grund-Baustein Privat-Rechtsschutz (P).