In der Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse mit dem Zusatzbaustein JurCyber Privat sollen alle für ROLAND bestimmten Anzeigen und Erklärungen an die Hauptverwaltung oder die zuständige Geschäftsstelle gehen. Für Rechtsschutz- und Schutzbrief-Schadenfälle gibt es einen telefonischen 24-Stunden-Service, und bei nicht mitgeteilten Anschriften- oder Namensänderungen genügt ein eingeschriebener Brief an die letzte bekannte Anschrift.
Anzeigen und Erklärungen:
- Alle für ROLAND bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an die Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden.
- Für die Meldung von Rechtsschutz-Schadenfällen steht der versicherten Person gemäß § 1, Allgemeiner Teil der telefonische 24-Stunden-Service zur Verfügung.
- Für die Meldung von Schutzbrief-Schadenfällen steht der versicherten Person gemäß § 1, Allgemeiner Teil der telefonische 24-Stunden-Service zur Verfügung.
Anschriften- und Namensänderung:
- Hat die versicherte Person ROLAND eine Änderung Ihrer Anschrift oder eine Namensänderung nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns bekannte Anschrift.
- Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen.
Was bedeutet das konkret?
Wer der Versicherung etwas mitteilen möchte, richtet seine Anzeigen und Erklärungen an die Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein genannte zuständige Geschäftsstelle. Für die Meldung von Rechtsschutz- oder Schutzbrief-Schadenfällen steht ein telefonischer Service rund um die Uhr bereit. Wer einen Umzug oder eine Namensänderung nicht meldet, muss damit rechnen, dass die Versicherung eine Willenserklärung wirksam per eingeschriebenem Brief an die zuletzt bekannte Adresse senden kann.
Häufige Fragen
Wohin muss ich meine Anzeigen und Erklärungen richten?
Alle für ROLAND bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an die Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden.
Wie melde ich einen Rechtsschutz- oder Schutzbrief-Schadenfall?
Für die Meldung von Rechtsschutz-Schadenfällen und für die Meldung von Schutzbrief-Schadenfällen steht der versicherten Person gemäß § 1, Allgemeiner Teil der telefonische 24-Stunden-Service zur Verfügung.
Was passiert, wenn ich eine Anschriften- oder Namensänderung nicht mitteile?
Hat die versicherte Person ROLAND eine Änderung ihrer Anschrift oder eine Namensänderung nicht mitgeteilt, genügt für eine ihr gegenüber abzugebende Willenserklärung die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte bekannte Anschrift.
Wann gilt eine solche Willenserklärung als zugegangen?
Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen.