Bei der Umweltschadenversicherung der Haftpflichtkasse legt der Vertrag fest, was bei Ratenzahlung und einem Zahlungsverzug geschieht: Gerät der Versicherungsnehmer mit einer Rate in Verzug, werden alle noch ausstehenden Raten sofort fällig, und der Versicherer kann künftig eine jährliche Beitragszahlung verlangen.
Teilzahlung und Zahlungsverzug:
- Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate im Verzug ist.
- Ferner kann der Versicherer für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wer den Jahresbeitrag in Raten zahlt, sollte die vereinbarten Termine einhalten. Kommt es zu einem Verzug bei einer Rate, entfällt die Ratenaufteilung: Der noch offene Restbetrag wird auf einen Schlag fällig. Darüber hinaus kann der Versicherer verlangen, dass der Beitrag künftig in einer jährlichen Zahlung entrichtet wird.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich mit einer Rate in Verzug gerate?
Sind die ausstehenden Raten sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate im Verzug ist.
Kann ich weiterhin in Raten zahlen, wenn ich einmal in Verzug war?
Der Versicherer kann für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.
Gilt die sofortige Fälligkeit für den gesamten Restbetrag?
Ja, bei Verzug mit einer Rate sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig.
Ist die Teilzahlung des Jahresbeitrags grundsätzlich möglich?
Die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten kann vereinbart werden. Die Einzelheiten hängen vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.