Wird ein Unternehmen mit einer Umweltschadenversicherung der Haftpflichtkasse veräußert, tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten des Vertrags ein. Erfahren Sie, welche Kündigungsfristen für Versicherer und Erwerber gelten, wann das Kündigungsrecht erlischt und welche Anzeigepflichten den Versicherungsschutz sichern.
Wird ein Unternehmen, für das eine Umweltschadensversicherung besteht, an einen Dritten veräußert, tritt dieser an Stelle des Versicherungsnehmers in die während der Dauer seines Eigentums sich aus dem Versicherungsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.
Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrages oder eines ähnlichen Verhältnisses von einem Dritten übernommen wird.
Kündigung des Versicherungsverhältnisses:
Das Versicherungsverhältnis kann in diesem Fall in Schriftform gekündigt werden:
- durch den Versicherer dem Dritten gegenüber mit einer Frist von einem Monat,
- durch den Dritten dem Versicherer gegenüber mit sofortiger Wirkung oder auf den Schluss der laufenden Versicherungsperiode.
Erlöschen des Kündigungsrechts:
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn
- der Versicherer es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausübt, in welchem er vom Übergang auf den Dritten Kenntnis erlangt;
- der Dritte es nicht innerhalb eines Monats nach dem Übergang ausübt, wobei das Kündigungsrecht bis zum Ablauf eines Monats von dem Zeitpunkt an bestehen bleibt, in dem der Dritte von der Versicherung Kenntnis erlangt.
Haftung für den Versicherungsbeitrag:
Erfolgt der Übergang auf den Dritten während einer laufenden Versicherungsperiode und wird das Versicherungsverhältnis nicht gekündigt, haften der bisherige Versicherungsnehmer und der Dritte für den Versicherungsbeitrag dieser Periode als Gesamtschuldner.
Anzeigepflicht und Versicherungsschutz:
Der Übergang eines Unternehmens ist dem Versicherer durch den bisherigen Versicherungsnehmer oder den Dritten unverzüglich anzuzeigen.
Bei einer schuldhaften Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, in dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen, und der Versicherer den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
Der Versicherungsschutz lebt wieder auf und besteht für alle Versicherungsfälle, die frühestens einen Monat nach dem Zeitpunkt eintreten, in dem der Versicherer von der Veräußerung Kenntnis erlangt. Dies gilt nur, wenn der Versicherer in diesem Monat von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch gemacht hat.
Der Versicherungsschutz fällt trotz Verletzung der Anzeigepflicht nicht weg, wenn dem Versicherer die Veräußerung in dem Zeitpunkt bekannt war, in dem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein versichertes Unternehmen den Eigentümer wechselt, übernimmt der neue Inhaber automatisch den bestehenden Vertrag mit allen Rechten und Pflichten. Sowohl der Versicherer als auch der neue Inhaber können den Vertrag danach unter bestimmten Voraussetzungen beenden. Damit der Versicherungsschutz erhalten bleibt, sollte der Eigentümerwechsel dem Versicherer möglichst rasch mitgeteilt werden.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Vertrag, wenn das versicherte Unternehmen verkauft wird?
Der Erwerber tritt an Stelle des Versicherungsnehmers in die während der Dauer seines Eigentums sich aus dem Versicherungsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein. Das gilt auch bei Übernahme aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrages oder eines ähnlichen Verhältnisses.
Welche Kündigungsfristen gelten nach der Veräußerung?
Der Versicherer kann dem Dritten gegenüber mit einer Frist von einem Monat kündigen. Der Dritte kann dem Versicherer gegenüber mit sofortiger Wirkung oder auf den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Die Kündigung erfolgt jeweils in Schriftform.
Wann erlischt das Kündigungsrecht?
Das Recht des Versicherers erlischt, wenn er es nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis vom Übergang ausübt. Das Recht des Dritten erlischt, wenn er es nicht innerhalb eines Monats nach dem Übergang ausübt; es bleibt bis zum Ablauf eines Monats ab Kenntnis von der Versicherung bestehen.
Muss der Eigentümerwechsel gemeldet werden?
Ja. Der Übergang des Unternehmens ist dem Versicherer durch den bisherigen Versicherungsnehmer oder den Dritten unverzüglich anzuzeigen. Bei schuldhafter Verletzung der Anzeigepflicht kann der Versicherungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen entfallen.
Wer zahlt den Beitrag der laufenden Periode nach dem Übergang?
Erfolgt der Übergang während einer laufenden Versicherungsperiode und wird der Vertrag nicht gekündigt, haften der bisherige Versicherungsnehmer und der Dritte für den Versicherungsbeitrag dieser Periode als Gesamtschuldner.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024