Wer sein Risiko in der Umweltschadenversicherung der Haftpflichtkasse gleichzeitig über mehrere Verträge abgesichert hat, sollte die Regeln zur Mehrfachversicherung kennen: Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich der später geschlossene Vertrag aufheben – allerdings nur innerhalb einer klar definierten Frist ab Kenntnis.
Mehrfachversicherung:
- Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
- Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen.
- Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat. Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
Was bedeutet das konkret?
Ist dasselbe Risiko versehentlich in mehreren Verträgen abgesichert, können Sie den zuletzt abgeschlossenen Vertrag aufheben lassen. Wichtig ist, dass Sie dieses Recht rechtzeitig nutzen: Es besteht nur für einen begrenzten Zeitraum, nachdem Sie von der doppelten Absicherung erfahren haben.
Häufige Fragen
Was ist eine Mehrfachversicherung?
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Kann ich einen der Verträge aufheben lassen?
Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen.
Welche Frist gilt für die Aufhebung?
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat.
Ab wann wird die Aufhebung wirksam?
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.