Wenn ein versichertes Kind nach einem Unfall vollstationär im Krankenhaus behandelt wird und ein Elternteil dort mit übernachtet, zahlt Die Haftpflichtkasse VVaG in ihrer Unfallversicherung beim Rooming-in einen pauschalen Kostenzuschuss von 60 EUR je Übernachtung.
Rooming-in
Befindet sich das versicherte Kind nach einem Unfallereignis in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung und übernachtet ein Elternteil mit dem Kind im Krankenhaus (Rooming-in), so wird je Übernachtung ein pauschaler Kostenzuschuss in Höhe von 60 EUR gezahlt.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für das versicherte Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Muss ein versichertes Kind nach einem Unfall vollstationär im Krankenhaus behandelt werden und bleibt ein Elternteil zum Übernachten beim Kind, gibt es für jede Nacht einen festen Zuschuss von 60 EUR. Gibt es beim selben Versicherer mehrere Verträge für dasselbe Kind, wird diese Leistung nur einmal, also aus einem Vertrag, gezahlt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss beim Rooming-in?
Je Übernachtung eines Elternteils im Krankenhaus wird ein pauschaler Kostenzuschuss in Höhe von 60 EUR gezahlt.
Unter welchen Voraussetzungen gibt es die Leistung für Rooming-in?
Das versicherte Kind muss sich nach einem Unfallereignis in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befinden und ein Elternteil muss mit dem Kind im Krankenhaus übernachten.
Wird der Zuschuss mehrfach gezahlt, wenn mehrere Verträge für das Kind bestehen?
Nein. Bestehen bei der Gesellschaft weitere Verträge für das versicherte Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026