Bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse sind zahlreiche sonst ausgeschlossene Situationen doch mitversichert: Unfälle durch Bewusstseinsstörungen etwa nach Alkoholkonsum, Herzinfarkt, Schlaganfall oder Übermüdung, wobei beim Lenken von Kraftfahrzeugen ein Alkoholgehalt bis 1,1 Promille abgedeckt ist. Ebenso greift der Schutz beim Kitesurfen, bei bestimmten Fahrtveranstaltungen, bei Strahlen- und Nahrungsmittelvergiftungen sowie beim passiven Kriegsrisiko auf Auslandsreisen.
Bewusstseinsstörungen
Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen fallen unter den Versicherungsschutz, wenn sie auf einer der folgenden Ursachen beruhen:
- Alkoholkonsum
- Herzinfarkt
- Schlaganfall
- Übermüdung (Schlaftrunkenheit)
- Einschlafen infolge Übermüdung
Ausnahme: Beim Lenken von Kraftfahrzeugen sind Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen aufgrund Alkoholkonsums nur bis 1,1 Promille Blutalkoholgehalt versichert.
Unerlaubtes Fahren eines Land- oder Wasserfahrzeugs
Bei Personen unter 18 Jahren sowie bei Personen mit einer gesetzlichen Betreuung „in allen Angelegenheiten“ besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person ein Land- oder Wasserfahrzeug lenkt oder fährt, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass keine weitere Straftat zur Ermöglichung der Fahrt begangen wurde.
Passives Kriegsrisiko
Versicherungsschutz besteht für Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse, wenn die versicherte Person während einer Auslandsreise durch ein Kriegsereignis überrascht wird. Dieser Versicherungsschutz endet mit dem 21. Tag nach Kriegsausbruch oder dem Beginn der Feindseligkeiten.
Mitversichert sind Unfälle durch Terroranschläge in ursächlichem Zusammenhang mit einem Krieg oder Bürgerkrieg, die außerhalb der Territorien der Krieg führenden Parteien ausgeführt werden.
Kitesurfen
Beim Kitesurfen wird Versicherungsschutz gewährt.
Fahrtveranstaltungen
Mitversichert sind Unfälle bei der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen als Fahrer, Beifahrer oder Insasse, bei denen es allein oder hauptsächlich auf die Erzielung von Durchschnittsgeschwindigkeiten ankommt (Stern-, Zuverlässigkeits-, Orientierungsfahrten).
Strahlenschäden
Gesundheitsschäden durch Strahlen sind mitversichert. Lediglich Gesundheitsschäden durch Strahlen im Zusammenhang mit Kernenergie sind ausgeschlossen.
Heilmaßnahmen
Das Schneiden von Nägeln, Hühneraugen oder Hornhaut gilt nicht als ein unter den Ausschluss fallender Eingriff.
Vergiftungen / Nahrungsmittelvergiftungen
Mitversichert sind die Folgen von:
- Nahrungsmittelvergiftungen
- Vergiftungen durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund
Psychische Erkrankung durch Unfall
Für die Folgen psychischer und nervöser Störungen, die im Anschluss an einen Unfall eintreten, wird Versicherungsschutz gewährt, wenn und soweit diese Störungen zurückzuführen sind auf:
- eine durch den Unfall verursachte organische Erkrankung des Nervensystems oder
- eine durch den Unfall neu entstandene Epilepsie
Was bedeutet das konkret?
Verschiedene Situationen, die sonst vom Unfallversicherungsschutz ausgeschlossen wären, sind hier ausdrücklich eingeschlossen. Dazu zählen etwa Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge von Alkohol, Herzinfarkt, Schlaganfall oder Übermüdung – beim Autofahren jedoch nur bis 1,1 Promille. Auch Kitesurfen, bestimmte Fahrtveranstaltungen, Strahlen- und Nahrungsmittelvergiftungen sowie das passive Kriegsrisiko auf Auslandsreisen sind abgedeckt. Ebenso bleiben psychische Folgen versichert, wenn sie auf eine unfallbedingte organische Nervenerkrankung oder eine neu entstandene Epilepsie zurückgehen.
Häufige Fragen
Bin ich nach Alkoholkonsum am Steuer noch versichert?
Beim Lenken von Kraftfahrzeugen sind Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen aufgrund Alkoholkonsums bis 1,1 Promille Blutalkoholgehalt versichert.
Ist Kitesurfen mitversichert?
Ja, beim Kitesurfen wird Versicherungsschutz gewährt.
Wie lange greift der Schutz, wenn im Ausland ein Krieg ausbricht?
Wird die versicherte Person auf einer Auslandsreise von einem Kriegsereignis überrascht, besteht Versicherungsschutz. Er endet am 21. Tag nach Kriegsausbruch oder Beginn der Feindseligkeiten.
Sind Strahlenschäden abgedeckt?
Gesundheitsschäden durch Strahlen sind mitversichert. Ausgeschlossen sind lediglich Schäden durch Strahlen im Zusammenhang mit Kernenergie.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026