Bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse kann sich der Beitrag zu Beginn jedes Versicherungsjahres nach den Schadenaufwendungen, Kosten und dem Gewinnansatz erhöhen oder verringern. Beitragssenkungen gelten automatisch, Beitragserhöhungen werden mindestens einen Monat vor Hauptfälligkeit mitgeteilt und eröffnen ein Kündigungsrecht. Zusätzlich sichern eine Innovationsgarantie und die Garantie ausschließlich vorteilhafter Abweichungen von den GDV-Musterbedingungen den Versicherungsnehmer ab.
Anpassung des Beitrages
Der Beitrag kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres nach Maßgabe der folgenden Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes steigen oder sinken.
Der Beitragssatz wird kalkuliert unter Berücksichtigung von:
- den Schadenaufwendungen,
- den Kosten (Provisionen, Sach- und Personalkosten und Aufwand für Rückversicherung),
- dem Gewinnansatz.
Der Versicherer ist berechtigt, den Beitragssatz für bestehende Versicherungsverträge jährlich zu überprüfen. Dabei ist zusätzlich auf Basis der bisherigen Schadenentwicklung auch die voraussichtliche künftige Entwicklung des unternehmensindividuellen Schadenbedarfs zu berücksichtigen.
Tarifliche Anpassungen von Beitragssätzen kann der Versicherer zur Hauptfälligkeit des Vertrages mit Wirkung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres vornehmen.
Der Beitragssatz wird für Teile des Gesamtbestandes, die nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind, mit anerkannten mathematischen, statistischen oder geographischen Verfahren getrennt ermittelt. Der Versicherer ist berechtigt, einen sich ergebenden Anpassungsbedarf an die betroffenen Versicherungsverträge weiterzugeben.
- Beitragssenkungen gelten automatisch – auch ohne Information des Versicherungsnehmers – als vereinbart.
- Beitragserhöhungen werden dem Versicherungsnehmer unter Gegenüberstellung der alten und neuen Beitragshöhe mindestens einen Monat vor Hauptfälligkeit mitgeteilt. Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
Individuell vereinbarte Zuschläge oder tarifliche Nachlässe bleiben von der Anpassung unberührt.
Innovationsgarantie
Werden die dieser Unfallversicherung zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
Abweichungen gegenüber den GDV-Musterbedingungen
Die Haftpflichtkasse garantiert, dass die dieser Unfallversicherung zugrunde liegenden Leistungsbeschreibungen der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen und Besonderen Bedingungen zur Unfallversicherung ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen – jeweils aktueller Stand – abweichen.
Der Versicherer garantiert ferner, dass seine Bedingungen die Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse vom Februar 2011 erfüllen.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag dieser Unfallversicherung kann sich jedes Jahr verändern, je nachdem wie sich Schäden, Kosten und der Gewinnansatz entwickeln. Wird der Beitrag günstiger, gilt das automatisch; wird er teurer, muss der Versicherer dies vorab ankündigen und der Versicherungsnehmer darf kündigen. Zusätzlich gilt: Verbessern sich die Bedingungen ohne Mehrbeitrag, profitiert der Vertrag sofort davon. Der Versicherer sichert außerdem zu, dass seine Bedingungen nur zugunsten des Versicherungsnehmers von den GDV-Empfehlungen abweichen.
Häufige Fragen
Kann sich mein Beitrag in der Unfallversicherung jedes Jahr ändern?
Ja, zu Beginn jedes Versicherungsjahres kann der Beitrag nach den Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes steigen oder sinken. Der Versicherer darf den Beitragssatz für bestehende Verträge jährlich überprüfen.
Was passiert bei einer Beitragserhöhung?
Eine Beitragserhöhung wird mindestens einen Monat vor Hauptfälligkeit unter Gegenüberstellung von altem und neuem Beitrag mitgeteilt. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung.
Muss ich einer Beitragssenkung zustimmen?
Nein. Beitragssenkungen gelten automatisch als vereinbart – auch ohne Information des Versicherungsnehmers.
Was bedeutet die Innovationsgarantie?
Werden die zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer und ohne Mehrbeitrag geändert, gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für den bestehenden Vertrag.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026