Bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse verzichtet der Versicherer im Tarif Einfach Komplett darauf, die Leistung zu kürzen, wenn unfallunabhängige Krankheiten oder Gebrechen an den Unfallfolgen mitgewirkt haben. Damit erhalten Versicherte die volle Leistung, auch wenn Vorerkrankungen beteiligt sind.
Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen
Auf eine Leistungskürzung wird verzichtet, wenn unfallunabhängige Krankheiten oder Gebrechen mitgewirkt haben.
Was bedeutet das konkret?
Wenn bei einem Unfall auch bestehende Krankheiten oder Gebrechen eine Rolle spielen, die nichts mit dem Unfall zu tun haben, wird die Leistung deshalb nicht gekürzt. Der Versicherer verzichtet in diesem Fall bewusst auf eine sonst mögliche Kürzung.
Häufige Fragen
Wird die Leistung gekürzt, wenn eine Vorerkrankung an den Unfallfolgen beteiligt war?
Nein. Auf eine Leistungskürzung wird verzichtet, wenn unfallunabhängige Krankheiten oder Gebrechen mitgewirkt haben.
Was gilt bei einer Mitwirkung von Gebrechen an den Unfallfolgen?
Auch bei einer Mitwirkung von unfallunabhängigen Gebrechen erfolgt keine Kürzung der Leistung.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026