Bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse zählen mehr Ereignisse als Unfall als üblich: Vergiftungen durch plötzlich ausströmende Gase, Ertrinken, Ersticken, Erfrieren, der unfreiwillige Entzug von Flüssigkeit, Nahrung oder Sauerstoff, Sonnenbrand und Sonnenstich, tauchtypische Gesundheitsschäden mit Druckkammerkosten bis 50.000 EUR sowie Schäden durch erhöhte Kraftanstrengung sind mitversichert.
Vergiftungen durch Gase oder Dämpfe
Vergiftungen infolge plötzlich ausströmender Gase oder Dämpfe sind auch dann mitversichert, wenn der Versicherte den Einwirkungen dieser Gase oder Dämpfe durch unabwendbare Umstände mehrere Stunden lang ausgesetzt war.
Ertrinken und Ersticken
Als Unfallereignis gilt auch der Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod.
Erfrieren / Erfrierung
Als Unfallereignis gelten auch Gesundheitsschäden durch Erfrierungen und der Tod aufgrund von Erfrieren.
Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- oder Sauerstoffentzug
Als Unfallereignis gelten auch der unfreiwillige Entzug von Flüssigkeit, Nahrungsmitteln oder Sauerstoff.
Sonnenbrand oder Sonnenstich
Als Unfallereignis gilt auch das Erleiden eines Sonnenbrandes oder Sonnenstiches.
Tauchtypische Gesundheitsschäden und Druckkammerkosten
- Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf tauchtypische Gesundheitsschäden wie z. B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzung, ohne dass ein Unfallereignis eingetreten sein muss.
- Bei einer unfallbedingten Dekompressionskrankheit (Caissonkrankheit) Typ I und II einschließlich einer notwendigen Druckkammerbehandlung werden die hierfür entstehenden Therapiekosten erstattet, maximal 50.000 EUR.
Eine Kostenerstattung erfolgt auch, wenn die gültigen Richtlinien für das Tauchen und Dekomprimieren vorsätzlich oder fahrlässig missachtet wurden.
Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen
Nimmt die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen Gesundheitsschäden bewusst in Kauf, so gelten diese dennoch als unfreiwillig erlitten und sind mitversichert.
Gesundheitsschäden bei gewalttätigen Auseinandersetzungen und innere Unruhen
Mitversichert sind auch Gesundheitsschäden durch gewalttätige Auseinandersetzungen und innere Unruhen, wenn die versicherte Person nicht auf Seiten der Unruhestifter daran teilgenommen hat.
Erhöhte Kraftanstrengung
Als Unfallereignis gelten auch durch erhöhte Kraftanstrengungen verursachte:
- Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche
- Schädigungen an Gliedmaßen oder Wirbelsäule
- Verrenkungen eines Gelenks
- Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken
Diese Erweiterung gilt jedoch nicht für Schädigungen der Bandscheiben.
Invaliditäts-Anmeldung und ärztliche Feststellung
Die Invalidität muss:
- innerhalb von 18 Monaten eingetreten und
- innerhalb von 24 Monaten geltend gemacht sowie ärztlich festgestellt sein.
Die Fristen beginnen vom Unfalltag an gerechnet.
Was bedeutet das konkret?
Der Unfallbegriff wird hier deutlich ausgeweitet: Neben klassischen Unfällen gelten auch Ereignisse wie Vergiftungen durch Gase oder Dämpfe, Ertrinken, Ersticken, Erfrieren, der unfreiwillige Entzug von Flüssigkeit, Nahrung oder Sauerstoff sowie Sonnenbrand und Sonnenstich als Unfall. Tauchtypische Gesundheitsschäden und Druckkammerkosten sind bis zu 50.000 EUR mitversichert. Auch Schäden bei Rettungsmaßnahmen, bei gewalttätigen Auseinandersetzungen und durch erhöhte Kraftanstrengung sind erfasst – Bandscheibenschäden sind davon jedoch ausgenommen. Für die Invalidität gelten Fristen von 18 und 24 Monaten ab dem Unfalltag.
Häufige Fragen
Sind Vergiftungen durch Gase auch dann versichert, wenn sie sich über mehrere Stunden aufgebaut haben?
Ja. Vergiftungen durch plötzlich ausströmende Gase oder Dämpfe sind auch dann mitversichert, wenn die versicherte Person den Einwirkungen durch unabwendbare Umstände mehrere Stunden lang ausgesetzt war.
Bis zu welchem Betrag werden Druckkammerkosten beim Tauchen übernommen?
Bei einer unfallbedingten Dekompressionskrankheit (Caissonkrankheit) Typ I und II einschließlich einer notwendigen Druckkammerbehandlung werden die Therapiekosten bis maximal 50.000 EUR erstattet. Die Erstattung erfolgt auch, wenn die geltenden Tauch- und Dekompressionsrichtlinien vorsätzlich oder fahrlässig missachtet wurden.
Sind Schäden durch erhöhte Kraftanstrengung mitversichert?
Ja. Als Unfallereignis gelten auch durch erhöhte Kraftanstrengung verursachte Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche, Schädigungen an Gliedmaßen oder Wirbelsäule, Verrenkungen eines Gelenks sowie Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken. Für Schädigungen der Bandscheiben gilt diese Erweiterung jedoch nicht.
Welche Fristen gelten für die Invalidität?
Die Invalidität muss innerhalb von 18 Monaten eingetreten und innerhalb von 24 Monaten geltend gemacht sowie ärztlich festgestellt sein. Beide Fristen beginnen ab dem Unfalltag.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026