Bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse besteht der vereinbarte Versicherungsschutz weltweit und rund um die Uhr, sobald die versicherte Person durch ein plötzlich von außen wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Auch bestimmte Verrenkungen und Zerrungen durch erhöhte Kraftanstrengung gelten als Unfall.
Grundsatz
Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der versicherten Person.
Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags
- weltweit und
- rund um die Uhr.
Unfallbegriff
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch
- ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
- unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung
erleidet.
Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung
- ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt. Beispiel: Die versicherte Person stützt einen schweren Gegenstand ab und verrenkt sich dabei das Ellenbogengelenk.
- Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. Beispiel: Die versicherte Person zerrt sich bei einem Klimmzug die Muskulatur am Unterarm.
Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht erfasst.
Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.
Einschränkungen unserer Leistungspflicht
Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen können wir keine oder nur eingeschränkt Leistungen erbringen.
Bitte beachten Sie daher die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen und zu den Ausschlüssen.
Was bedeutet das konkret?
Die Unfallversicherung schützt die versicherte Person weltweit und zu jeder Tageszeit. Ein Unfall liegt vor, wenn ein plötzlich von außen einwirkendes Ereignis unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt. Auch bestimmte Verrenkungen, Zerrungen oder Risse durch erhöhte Kraftanstrengung zählen als Unfall, wobei Meniskus und Bandscheiben davon ausgenommen sind. Für bestimmte Fälle kann die Leistungspflicht eingeschränkt sein.
Häufige Fragen
Wo und wann gilt der Unfallschutz?
Der Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags weltweit und rund um die Uhr.
Was zählt als Unfall?
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Sind Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung mitversichert?
Ja. Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. Meniskus und Bandscheiben sind davon jedoch nicht erfasst.
Kann die Leistung eingeschränkt sein?
Ja. Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen kann der Versicherer keine oder nur eingeschränkt Leistungen erbringen. Dabei sind die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen sowie zu den Ausschlüssen zu beachten.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026