Wann startet und wann endet die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse? Der Versicherungsschutz beginnt zum Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht – vorausgesetzt, der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins gezahlt. Verträge ab einem Jahr Laufzeit verlängern sich stillschweigend, wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wird. Auch nach einem Versicherungsfall besteht ein Kündigungsrecht.
Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen.
Dauer und Ende des Vertrages
Vertragsdauer
Der Vertrag ist für die Zeit abgeschlossen, die im Versicherungsschein angegeben ist.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. Kündigen können sowohl Sie als auch wir. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragszeit zugehen.
Vertragsbeendigung
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Kündigung nach Versicherungsfall
Sie oder wir können den Vertrag kündigen, wenn wir eine Leistung erbracht haben oder wenn Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits zugegangen sein.
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.
Versicherungsjahr
Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.
Ausnahme: Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Beispiel: Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten beträgt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sofern Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen. Verträge mit mindestens einem Jahr Laufzeit verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, falls sie nicht mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Kürzere Verträge enden von selbst, lange Verträge lassen sich vorzeitig kündigen. Auch nach einer erbrachten Leistung oder einer Klage besteht für beide Seiten ein Kündigungsrecht.
Häufige Fragen
Ab wann bin ich über die Unfallversicherung geschützt?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ja, bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht gekündigt wird. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit zugehen und kann von Ihnen oder vom Versicherer erfolgen.
Kann ich nach einem Versicherungsfall kündigen?
Ja. Sie oder der Versicherer können den Vertrag kündigen, wenn eine Leistung erbracht wurde oder wenn Sie Klage auf eine Leistung erhoben haben. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach der Leistung oder nach Beendigung des Rechtsstreits zugehen.
Wie lange dauert ein Versicherungsjahr?
Ein Versicherungsjahr dauert zwölf Monate. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr verkürzt; die folgenden Jahre bis zum Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre. Bei 15 Monaten Laufzeit beträgt das erste Versicherungsjahr zum Beispiel 3 Monate.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026