Mitteilungen an die Haftpflichtkasse VVaG in der Unfallversicherung richten Sie an die Hauptverwaltung oder an die für Sie zuständige Geschäftsstelle, die im Versicherungsschein genannt ist. Wichtig: Anschriften- und Namensänderungen müssen Sie melden, sonst gilt eine per Einschreiben an Ihre letzte bekannte Adresse gesendete Erklärung schon drei Tage nach Absendung als zugegangen.
Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende Stellen gerichtet werden:
- an unsere Hauptverwaltung oder
- an die für Sie zuständige Geschäftsstelle. Welche Geschäftsstelle das ist, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen Nachträgen.
Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns mitteilen. Teilen Sie uns eine Anschriftenänderung nicht mit und wollen wir Ihnen gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben, gilt Folgendes:
Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.
Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres Namens nicht mitteilen.
Was bedeutet das konkret?
Ihre Mitteilungen an den Versicherer können Sie entweder an die Hauptverwaltung oder an die für Sie zuständige Geschäftsstelle senden, die auf Ihrem Versicherungsschein steht. Ändert sich Ihre Adresse oder Ihr Name, sollten Sie das dem Versicherer mitteilen. Tun Sie das nicht, kann eine per Einschreiben an Ihre letzte bekannte Anschrift verschickte rechtliche Erklärung bereits drei Tage nach dem Absenden als bei Ihnen angekommen gelten.
Häufige Fragen
Wohin schicke ich meine Mitteilungen an den Versicherer?
An die Hauptverwaltung oder an die für Sie zuständige Geschäftsstelle. Welche Geschäftsstelle das ist, steht in Ihrem Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen.
Muss ich eine neue Adresse melden?
Ja, Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie dem Versicherer mitteilen.
Was passiert, wenn ich meine Adressänderung nicht mitteile?
Will der Versicherer Ihnen eine rechtliche Erklärung zusenden, gilt diese drei Tage nach Absendung als zugegangen, wenn sie per Einschreiben an Ihre letzte bekannte Anschrift geschickt wurde. Dasselbe gilt bei einer nicht mitgeteilten Namensänderung.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026