Übernachtet ein Elternteil nach einem Unfall des Kindes mit im Krankenhaus (Rooming-in), zahlt die Haftpflichtkasse VVaG in der Unfallversicherung einen pauschalen Kostenzuschuss von 50 EUR je Übernachtung für höchstens 10 Nächte, sofern das Kind vollstationär behandelt wird.
Rooming-in
Befindet sich das versicherte Kind nach einem Unfallereignis in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung und übernachtet ein Elternteil mit dem Kind im Krankenhaus (Rooming-in), wird ein pauschaler Kostenzuschuss von 50 EUR je Übernachtung gezahlt. Der Zuschuss wird für höchstens 10 Übernachtungen geleistet.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für das versicherte Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Kind nach einem Unfall im Krankenhaus vollstationär behandelt wird und ein Elternteil dort mit übernachtet, gibt es einen festen Zuschuss von 50 EUR pro Nacht. Dieser Zuschuss wird für maximal 10 Übernachtungen gezahlt. Gibt es mehrere Verträge für dasselbe Kind beim selben Versicherer, wird die Leistung nur einmal erbracht.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss für das Rooming-in?
Es wird ein pauschaler Kostenzuschuss von 50 EUR je Übernachtung gezahlt.
Für wie viele Nächte gibt es den Zuschuss?
Der Zuschuss wird für höchstens 10 Übernachtungen geleistet.
Welche Voraussetzungen müssen für die Leistung erfüllt sein?
Das versicherte Kind muss sich nach einem Unfallereignis in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befinden und ein Elternteil muss mit dem Kind im Krankenhaus übernachten (Rooming-in).
Was gilt, wenn mehrere Verträge für das Kind bestehen?
Bestehen weitere Verträge für das versicherte Kind bei derselben Gesellschaft, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026