Wenn ein versichertes Kind nach einem Unfall vollstationär im Krankenhaus behandelt wird und ein Elternteil dort mit übernachtet, zahlt Die Haftpflichtkasse VVaG in ihrer Unfallversicherung beim Rooming-in einen pauschalen Kostenzuschuss von 30 EUR je Übernachtung – für höchstens fünf Übernachtungen.
Rooming-in
Befindet sich das versicherte Kind nach einem Unfallereignis in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung und übernachtet ein Elternteil mit dem Kind im Krankenhaus (Rooming-in), wird ein pauschaler Kostenzuschuss gezahlt.
Der Zuschuss beträgt 30 EUR je Übernachtung. Er wird für höchstens 5 Übernachtungen gezahlt.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für das versicherte Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Übernachtet ein Elternteil bei einem verunfallten Kind im Krankenhaus, wird dies mit einem pauschalen Zuschuss unterstützt. Voraussetzung ist eine medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlung des Kindes nach einem Unfall. Pro Übernachtung gibt es 30 EUR, maximal für fünf Übernachtungen. Gibt es mehrere Verträge für dasselbe Kind, wird die Leistung nur einmal ausgezahlt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss beim Rooming-in?
Pro Übernachtung wird ein pauschaler Kostenzuschuss von 30 EUR gezahlt.
Für wie viele Nächte gibt es den Rooming-in-Zuschuss?
Der Zuschuss wird für höchstens 5 Übernachtungen gezahlt.
Welche Voraussetzungen müssen für die Leistung erfüllt sein?
Das versicherte Kind muss sich nach einem Unfallereignis in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befinden, und ein Elternteil muss mit dem Kind im Krankenhaus übernachten.
Was gilt, wenn für das Kind mehrere Verträge bestehen?
Bestehen bei der Gesellschaft weitere Verträge für das versicherte Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026