Nach einem schweren Unfall unterstützt Die Haftpflichtkasse VVaG in ihrer Unfallversicherung die versicherte Person mit einem Reha-Management bei der Rückkehr ins Leben. Leistungen wie medizinische Rehabilitation, berufliche Wiedereingliederung, Hilfsmittel sowie Anpassungen bei Wohnen und Mobilität werden in Deutschland organisiert, vermittelt und bis zu 10.000 EUR über längstens drei Jahre finanziert – vorausgesetzt, es liegen bestimmte schwere Verletzungen oder eine dauerhafte Beeinträchtigung von mindestens 20 % vor.
Ein Unfall kann das Leben plötzlich auf den Kopf stellen. Dann unterstützen und begleiten wir die versicherte Person bei ihrer Rückkehr ins Leben. Sie haben mit uns eine Unfallversicherung vereinbart, die den Versicherungsschutz um Rehabilitationsleistungen im folgenden Umfang erweitert.
Was ist versichert?
Nach einem Unfall erbringen wir Rehabilitationsleistungen. Dazu bedienen wir uns qualifizierter Dienstleister.
Diese Rehabilitationsleistungen erbringen wir ausschließlich in Deutschland.
Wann und in welchem Umfang erhalten Sie Rehabilitationsleistungen?
Voraussetzungen für die Leistung
- Die versicherte Person hat einen Unfall erlitten.
- Dieser Unfall hat zu einer oder mehreren der nachfolgenden Verletzungen bzw. Unfallfolgen geführt.
Zu diesen Verletzungen bzw. Unfallfolgen gehören:
- Wirbelsäulenverletzungen mit Schädigung des Rückenmarks
- Verletzungen der großen Nervenbahnen
- Amputation von mindestens des ganzen Fußes oder der ganzen Hand
- Verbrennungen 2. oder 3. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche
- Schädel-Hirn-Trauma 2. oder 3. Grades
- dauerhafte Sehkraftminderung auf beiden Augen um jeweils mindestens 60 %
- Gewebezerstörende Schäden an zwei der folgenden Organe: Herz, Lungen, Leber, Milz, Nieren
- Gelenkfraktur oder gelenksnahe Fraktur der folgenden Bereiche: Schulter/Schultergelenk/Oberarmhals/Oberarmkopf; Arm/Ellenbogengelenk; Hand/Handgelenk (nicht isolierte Fingerfrakturen); Bein/Hüftgelenk/Schenkelhals/Oberschenkelhals; Knie/Kniegelenk/Schienbeinkopf; Fuß/Sprunggelenk (nicht isolierte Zehenfrakturen); Wirbelkörper (nicht isolierte Querfortsatz- oder Dornfortsatzfrakturen)
Außerdem besteht ein Leistungsanspruch, wenn die versicherte Person voraussichtlich durch den Unfall in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit dauerhaft um mindestens 20 % beeinträchtigt bleiben wird.
Bedarfsermittlung und Reha-Management
Wir unterstützen die versicherte Person durch ein Reha-Management. Dies beinhaltet:
- eine Situationsanalyse
- die Ermittlung des medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitationsbedarfs
- die Erstellung eines individuellen Rehabilitationskonzepts
- die Begleitung bei der Rehabilitation
- die Beratung über mögliche Leistungen der deutschen Sozialversicherung oder anderer Leistungsträger
Mitwirkung von Krankheiten
Haben Krankheiten oder Gebrechen an den Unfallfolgen mitgewirkt, schränken wir unsere Rehabilitationsleistungen nicht ein.
Welche Leistungen sind versichert?
Medizinische Rehabilitation und Therapie
Wir beraten über, organisieren und vermitteln geeignete ambulante und stationäre Rehabilitationsbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und Therapien. Das können zum Beispiel sein:
- ärztliche Zweitmeinung
- qualifizierte Leistungserbringer (z. B. spezialisierte Ärzte, Physiotherapeuten, Kliniken, Reha-Einrichtungen)
- spezielle Therapien und Maßnahmen (z. B. psychologische Betreuung, Osteopathie)
- die Verlegung in eine geeignetere Spezialklinik, die wir organisieren
- geeignete Anschlussbehandlungen, die wir vermitteln, z. B. Osteopathie
Beruf
Wir beraten über, organisieren und vermitteln geeignete Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das bestehende Arbeitsverhältnis oder die berufliche Neuorientierung. Das können zum Beispiel sein:
- stufenweise Wiedereingliederung
- Umgestaltung des Arbeitsplatzes
- Qualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen
Hilfsmittel
Wir beraten über und vermitteln geeignete Hilfsmittel. Das können zum Beispiel sein:
- Prothesen
- Rollstühle
- Gehhilfen
Wohnen und Mobilität
Wir beraten über, organisieren und vermitteln geeignete Maßnahmen zur Anpassung der Wohnsituation und zum Erhalt der Mobilität. Das können zum Beispiel sein:
- barrierefreies Wohnkonzept
- Umbaumaßnahmen an Haus oder Wohnung
- Anpassung und Umrüstung von Fahrzeugen
Wie lange und in welcher Höhe erhalten Sie unsere Leistungen? Wie wirken sich Zahlungen anderer Leistungsträger aus?
Leistungsdauer
Die Leistungen des Reha-Managements sowie die versicherten Leistungen erbringen wir längstens für 3 Jahre ab dem Tag des Unfalls.
Kostenübernahme
Für die medizinische Rehabilitation und Therapie, die beruflichen Maßnahmen und die Hilfsmittel gilt: Die Kosten für Sach- und/oder Behandlungskosten sowie für Rehabilitationsmaßnahmen übernehmen wir bis zu einer Höhe von 10.000 EUR. Die Verteilung des Gesamtbetrages auf die einzelnen Leistungen erfolgt entsprechend der Empfehlung des Reha-Managers.
Zahlungen anderer Leistungsträger
Die Kosten für die genannten Rehabilitationsmaßnahmen tragen wir, soweit sie nicht von anderen Leistungsträgern, insbesondere von Sozialversicherungsträgern, übernommen werden.
Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?
Es gelten folgende Obliegenheiten:
Damit wir unsere Leistungen erbringen können, benötigen wir Auskünfte über den aktuellen Gesundheitszustand der versicherten Person. Sie oder die versicherte Person müssen uns diese Auskünfte erteilen, soweit sie für unsere Leistungen erforderlich sind. Dies umfasst auch den bisherigen Behandlungs- und Therapieverlauf.
Auskünfte, die für die Beurteilung unserer Leistungspflicht erforderlich sind, haben Sie uns ebenso zu erteilen. Dazu gehören insbesondere Informationen:
- zum aktuellen Versicherungsschutz bei gesetzlichen, privaten oder sonstigen Versicherungs-, Versorgungs- oder Leistungsträgern
- zu bereits beantragten, erbrachten oder zugesagten Leistungen
Wird eine dieser Obliegenheiten verletzt, kann dies Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben.
Welche vertraglichen Beziehungen bestehen zu den Dienstleistern?
Wir beauftragen qualifizierte Dienstleister, um unsere Leistungspflicht zu erfüllen. Dadurch werden keine vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen oder der versicherten Person und den von uns beauftragten Dienstleistern begründet.
Für Dienstleistungen, die Sie oder die versicherte Person in Auftrag geben, übernehmen wir keine Kosten.
Wie wirken sich die Rehabilitationsleistungen auf andere Leistungen aus der Unfallversicherung aus?
Erbringen wir Rehabilitationsleistungen, ist damit die Anerkennung unserer Leistungspflicht für weitere Leistungen aus Ihrer Unfallversicherung nicht verbunden. Maßgeblich dafür sind die Bedingungen, die für die jeweiligen Leistungsarten gelten.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem schweren Unfall organisiert und vermittelt der Versicherer über qualifizierte Dienstleister Reha-Leistungen – etwa medizinische Rehabilitation, berufliche Wiedereingliederung, Hilfsmittel sowie Anpassungen bei Wohnen und Mobilität. Voraussetzung ist eine der aufgeführten schweren Verletzungen oder eine voraussichtlich dauerhafte Beeinträchtigung von mindestens 20 %. Die Kosten werden bis zu 10.000 EUR und längstens drei Jahre ab dem Unfalltag übernommen, soweit nicht andere Leistungsträger dafür aufkommen. Damit alles funktioniert, müssen die nötigen Auskünfte zum Gesundheitszustand und zu anderen Leistungen erteilt werden.
Häufige Fragen
Bei welchen Unfallfolgen gibt es überhaupt Reha-Leistungen?
Nur wenn der Unfall zu einer der aufgeführten schweren Verletzungen geführt hat – etwa Rückenmarksschädigung, Amputation von mindestens einem ganzen Fuß oder einer ganzen Hand, schwere Verbrennungen von über 30 % der Körperoberfläche, bestimmte Frakturen oder ähnlichen Folgen. Alternativ besteht ein Anspruch, wenn die versicherte Person voraussichtlich dauerhaft um mindestens 20 % in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt bleibt.
Wie hoch und wie lange werden die Reha-Kosten übernommen?
Die Kosten für Sach-, Behandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen werden bis zu 10.000 EUR übernommen. Die Leistungen des Reha-Managements und die versicherten Maßnahmen werden längstens für 3 Jahre ab dem Tag des Unfalls erbracht. Die Verteilung des Gesamtbetrags richtet sich nach der Empfehlung des Reha-Managers.
Was passiert, wenn ein anderer Träger bereits zahlt?
Die Kosten für die Rehabilitationsmaßnahmen trägt der Versicherer nur, soweit sie nicht von anderen Leistungsträgern, insbesondere Sozialversicherungsträgern, übernommen werden.
Muss ich mitwirken, damit die Leistungen erbracht werden?
Ja. Sie oder die versicherte Person müssen die erforderlichen Auskünfte zum aktuellen Gesundheitszustand einschließlich des bisherigen Behandlungs- und Therapieverlaufs erteilen sowie Angaben zum bestehenden Versicherungsschutz und zu bereits beantragten oder zugesagten Leistungen machen. Werden diese Obliegenheiten verletzt, kann das Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026