Bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse wird die Leistung erst ab einem bestimmten Mitwirkungsanteil von Krankheiten oder Gebrechen gekürzt. Die Grenzen unterscheiden sich je nach Tarif Einfach Gut, Einfach Besser und Einfach Komplett.
- Leistungskürzung ab einem Mitwirkungsanteil von: Einfach Gut 25 %, Einfach Besser 50 %, Einfach Komplett 100 %.
- Keine Anrechnung eines Mitwirkungsanteils: in Einfach Gut nicht enthalten, in Einfach Besser nicht enthalten, in Einfach Komplett enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Wirken bestehende Krankheiten oder Gebrechen an den Unfallfolgen mit, wird die Leistung erst ab einer bestimmten Schwelle gekürzt. Je höher der Tarif, desto höher die Grenze, ab der überhaupt gekürzt wird. In den höheren Tarifen kann eine Anrechnung teils ganz entfallen.
Häufige Fragen
Ab welchem Mitwirkungsanteil wird die Leistung gekürzt?
Bei Einfach Gut ab 25 %, bei Einfach Besser ab 50 % und bei Einfach Komplett ab 100 %.
Kann eine Anrechnung ganz entfallen?
Keine Anrechnung eines Mitwirkungsanteils ist in Einfach Komplett enthalten; in Einfach Gut und Einfach Besser nicht enthalten.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Unfallversicherung 2019