Ab dem Versicherungsjahr, in dem eine versicherte Person 65 Jahre alt wird, stellt die Haftpflichtkasse VVaG in der Unfallversicherung auf den Seniorentarif um und räumt ein Wahlrecht zwischen gleichem Beitrag mit reduzierten Versicherungssummen oder gleichen Summen mit höherem Beitrag ein; zusätzlich gilt dann eine Oberschenkelhalsfraktur unabhängig von einem Unfallereignis als Unfall.
Anpassung auf Seniorentarif
Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet, besteht Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versicherungssummen und dem vereinbarten Beitrag.
Danach gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für Personen ab Vollendung des 65. Lebensjahres. Sie haben jedoch folgendes Wahlrecht:
- Sie zahlen den bisherigen Beitrag und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend.
- Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag.
- Der Invaliditätsleistung wird eine Integralfranchise in Höhe von 25 % zugrunde gelegt.
Über Ihr Wahlrecht werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Teilen Sie uns das Ergebnis Ihrer Wahl nicht bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres mit, setzt sich der Vertrag entsprechend der ersten Wahlmöglichkeit fort.
Zusätzlich versichert ab Vollendung des 65. Lebensjahres
Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person eine Oberschenkelhalsfraktur erleidet – unabhängig von einem Unfallereignis als Ursache.
Was bedeutet das konkret?
Solange die versicherte Person das 65. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen hat, gelten die bisherigen Versicherungssummen und der bisherige Beitrag. Danach wird auf den Seniorentarif umgestellt, und die versicherte Person kann zwischen mehreren Optionen wählen. Reagiert man nicht rechtzeitig, gilt automatisch die erste Wahlmöglichkeit. Zusätzlich wird ab diesem Alter eine Oberschenkelhalsfraktur auch dann als Unfall behandelt, wenn kein eigentliches Unfallereignis vorliegt.
Häufige Fragen
Was ändert sich, wenn die versicherte Person 65 Jahre alt wird?
Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem sie 65 wird, gelten die vereinbarten Versicherungssummen und der Beitrag. Danach gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für Personen ab Vollendung des 65. Lebensjahres.
Welche Wahlmöglichkeiten gibt es beim Wechsel in den Seniorentarif?
Man kann den bisherigen Beitrag zahlen und die Versicherungssummen werden entsprechend reduziert, oder man behält die bisherigen Versicherungssummen und zahlt einen höheren Beitrag. Zudem wird der Invaliditätsleistung eine Integralfranchise in Höhe von 25 % zugrunde gelegt.
Was passiert, wenn ich meine Wahl nicht mitteile?
Wenn Sie das Ergebnis Ihrer Wahl nicht bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres mitteilen, setzt sich der Vertrag entsprechend der ersten Wahlmöglichkeit fort.
Ist eine Oberschenkelhalsfraktur ab 65 auch ohne Unfall versichert?
Ja. Ab Vollendung des 65. Lebensjahres gilt eine Oberschenkelhalsfraktur auch dann als Unfall, wenn sie unabhängig von einem Unfallereignis als Ursache eintritt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026