Die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse bietet in den Tarifen Einfach Besser und Einfach Komplett eine Übergangsleistung. Sie wird nach drei Monaten bei 100 % Beeinträchtigung anteilig fällig.
- 50 % der Übergangsleistung wird nach 3 Monaten bei 100 % Beeinträchtigung fällig: in Einfach Gut nicht enthalten, in Einfach Besser enthalten, in Einfach Komplett enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Die Übergangsleistung überbrückt die Zeit, bis eine dauerhafte Invalidität feststeht. Bei anhaltend schwerer Beeinträchtigung wird ein Teil bereits nach drei Monaten gezahlt. Diese Leistung ist nicht in allen Tarifen enthalten.
Häufige Fragen
Wann wird die Übergangsleistung fällig?
50 % der Übergangsleistung werden nach 3 Monaten bei 100 % Beeinträchtigung fällig, in Einfach Besser und Einfach Komplett; in Einfach Gut nicht enthalten.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Unfallversicherung 2019