Bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gelten je nach Tarif längere Fristen für den Eintritt der Invalidität und deren Anmeldung. Die Tarife Einfach Gut, Einfach Besser und Einfach Komplett unterscheiden sich in der Dauer dieser Fristen.
- Frist für den Eintritt der Invalidität: Einfach Gut 15 Mon., Einfach Besser 18 Mon., Einfach Komplett 24 Mon.
- Invaliditätsanmeldung bis: Einfach Gut 18 Mon., Einfach Besser 24 Mon., Einfach Komplett 36 Mon.
Was bedeutet das konkret?
Für die Anerkennung einer Invalidität gibt es Fristen, innerhalb derer sie eintreten und angemeldet werden muss. In den höheren Tarifen sind diese Zeiträume deutlich länger, sodass Betroffene mehr Zeit haben. Die genauen Fristen richten sich nach dem gewählten Tarif.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Frist für den Eintritt der Invalidität?
Einfach Gut 15 Monate, Einfach Besser 18 Monate, Einfach Komplett 24 Monate.
Bis wann kann die Invalidität angemeldet werden?
Die Invaliditätsanmeldung ist bei Einfach Gut bis 18 Monate, bei Einfach Besser bis 24 Monate und bei Einfach Komplett bis 36 Monate möglich.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Unfallversicherung 2019