Die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse zahlt eine Unfall-Rente ab einem Invaliditätsgrad von 50 %. In allen Tarifen werden verbesserte Gliedertaxen sowie eine Partner-/Vollwaisenrente berücksichtigt.
- Ab einem Invaliditätsgrad von: Einfach Gut 50 %, Einfach Besser 50 %, Einfach Komplett 50 %.
- Vereinbarte verbesserte Gliedertaxen werden berücksichtigt: in allen Tarifen enthalten.
- Partner-/Vollwaisenrente bei Tod des Rentenbeziehers: in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad wird eine laufende Rente gezahlt. Vereinbarte verbesserte Gliedertaxen fließen in die Berechnung ein, und beim Tod des Rentenbeziehers gibt es eine Rente für Partner oder Vollwaisen.
Häufige Fragen
Ab welchem Invaliditätsgrad wird die Unfall-Rente gezahlt?
In allen Tarifen ab einem Invaliditätsgrad von 50 %.
Was passiert bei Tod des Rentenbeziehers?
Es wird in allen Tarifen eine Partner-/Vollwaisenrente gezahlt.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Unfallversicherung 2019