Bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gibt es eine monatliche Unfallrente, wenn der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 % beträgt. Die Rente wird rückwirkend ab dem Unfallmonat gezahlt, danach monatlich im Voraus – bis zum Tod der versicherten Person oder wenn der Invaliditätsgrad bei einer Neubemessung unter 50 % sinkt.
Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt mindestens 50 %.
Für die Voraussetzungen und die Bemessung der Invalidität gelten die entsprechenden Regelungen zur Invaliditätsleistung.
Verstirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, gilt die entsprechende Regelung für diesen Fall.
Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Beginn und Dauer der Leistung
Wir zahlen die Unfallrente:
- rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, und danach
- monatlich im Voraus.
Wir zahlen die Unfallrente bis zum Ende des Monats, in dem:
- die versicherte Person stirbt oder
- wir Ihnen mitteilen, dass aufgrund einer Neubemessung der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50 % gesunken ist.
Wir sind berechtigt, zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug Lebensbescheinigungen anzufordern. Wenn Sie uns die Bescheinigung nicht unverzüglich zusenden, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.
Was bedeutet das konkret?
Eine Unfallrente wird gezahlt, wenn der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 % erreicht. Sie erfolgt monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, rückwirkend ab dem Unfallmonat und danach monatlich im Voraus. Die Zahlung endet am Monatsende, wenn die versicherte Person stirbt oder der Invaliditätsgrad bei einer Neubemessung unter 50 % sinkt. Wird eine angeforderte Lebensbescheinigung nicht unverzüglich eingereicht, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.
Häufige Fragen
Ab welchem Invaliditätsgrad wird die Unfallrente gezahlt?
Die Unfallrente wird gezahlt, wenn der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 % beträgt.
Wie und in welcher Höhe wird die Unfallrente ausgezahlt?
Die Unfallrente wird monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt – rückwirkend ab Beginn des Unfallmonats und danach monatlich im Voraus.
Wann endet die Zahlung der Unfallrente?
Die Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem die versicherte Person stirbt oder in dem der Versicherer mitteilt, dass der Invaliditätsgrad aufgrund einer Neubemessung unter 50 % gesunken ist.
Was passiert, wenn ich eine angeforderte Lebensbescheinigung nicht einsende?
Der Versicherer darf zur Prüfung der Rentenvoraussetzungen Lebensbescheinigungen anfordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich zugesandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung AUB 2026