Bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gibt es Fälle, in denen keine oder nur eingeschränkte Leistungen erbracht werden. Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen ist die Leistungspflicht begrenzt, weshalb die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen sowie zu den Ausschlüssen zu beachten sind.
Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen können wir keine oder nur eingeschränkt Leistungen erbringen.
Bitte beachten Sie daher die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen und zu den Ausschlüssen.
Was bedeutet das konkret?
In manchen Fällen zahlt der Versicherer nicht oder nur teilweise. Das betrifft bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen. Deshalb sollten Sie die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen sowie die Ausschlüsse beachten.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung bei jedem Unfall in vollem Umfang?
Nein. Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen können keine oder nur eingeschränkte Leistungen erbracht werden.
Worauf sollte ich bei möglichen Leistungseinschränkungen achten?
Zu beachten sind die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen sowie die Regelungen zu den Ausschlüssen.
Kann eine bestehende Krankheit die Leistung beeinflussen?
Ja, es gibt Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen, die zu einer eingeschränkten Leistungspflicht führen können.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung AUB 2026