Wann liegt bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse ein Unfall vor? Ein Unfall ist gegeben, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Damit legt die Haftpflichtkasse für ihren Unfallschutz die beiden zentralen Voraussetzungen fest, die zusammen erfüllt sein müssen.
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch die folgenden Voraussetzungen eine Schädigung erleidet:
- ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
- unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung
Was bedeutet das konkret?
Ein Unfall ist dann gegeben, wenn die versicherte Person durch ein Ereignis geschädigt wird, das plötzlich und von außen auf ihren Körper einwirkt. Zusätzlich muss die dadurch entstandene Gesundheitsschädigung unfreiwillig eingetreten sein. Beide Punkte gehören zum Unfallbegriff.
Häufige Fragen
Was gilt als Unfall in diesem Sinne?
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Muss das Ereignis von außen kommen?
Ja, es muss sich um ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis handeln, das als Unfallereignis bezeichnet wird.
Spielt es eine Rolle, ob die Gesundheitsschädigung gewollt war?
Ja, die Gesundheitsschädigung muss unfreiwillig eingetreten sein, damit ein Unfall vorliegt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung AUB 2026