Wann zahlt die Die Haftpflichtkasse VVaG Hausratversicherung der Haftpflichtkasse VVaG bei Leitungswasser? Ersetzt werden frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasser-, Gas-, Heizungs- und Klimaversorgung sowie an Bade- und Heizungseinrichtungen, dazu Nässeschäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser aus Rohren, Heizungen, Aquarien und Wasserbetten. Ausgeschlossen bleiben unter anderem Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung und Witterungsniederschläge.
Soweit Rohre bzw. Installationen gemäß a) und b) zum versicherten Hausrat gehören, leistet der Versicherer Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende Schäden:
a) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) und der Gasversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen,
- von Heizungs- oder Klimaanlagen,
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen,
- der Regenentwässerung,
sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
b) frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten Installationen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche,
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen.
c) Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte.
d) Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
e) Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte nicht versichert.
Nässeschäden
a) Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
b) Das Leitungswasser muss ausgetreten sein aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen,
- den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen,
- Einrichtungen der Heizungs- oder Klimaanlagen,
- Wasserlösch- und Berieselungsanlagen,
- Wasserbetten und Aquarien.
c) Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.
Nicht versicherte Schäden
a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser,
- Schwamm sowie alle Arten von Hausfäulepilzen,
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau,
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch,
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Nr. 2 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat,
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage.
b) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden:
- an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen,
- am Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung ersetzt Bruchschäden an bestimmten Rohren und Installationen, wenn diese zum versicherten Hausrat gehören und der Schaden innerhalb des Gebäudes entsteht. Frostbedingte und teils auch sonstige Bruchschäden sind abgedeckt, ebenso Nässeschäden, wenn Leitungswasser bestimmungswidrig aus den genannten Rohren, Anlagen, Wasserbetten oder Aquarien austritt. Bestimmte Ursachen wie Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge sind jedoch ausgeschlossen. Auch Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden oder am Inhalt eines ausgelaufenen Aquariums werden nicht ersetzt.
Häufige Fragen
Welche Rohrbrüche sind bei einem Leitungswasserschaden abgedeckt?
Ersetzt werden frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasser- und Gasversorgung, von Heizungs- oder Klimaanlagen, von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen und der Regenentwässerung. Voraussetzung ist, dass die Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Zählen Solarheizungsrohre auf dem Dach als Rohre innerhalb des Gebäudes?
Ja, Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes. Der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte gilt als innerhalb des Gebäudes.
Ist ein Schaden durch Überschwemmung oder Regen über die Leitungswasserdeckung versichert?
Nein, Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge sowie einen dadurch hervorgerufenen Rückstau sind nicht versichert – unabhängig von mitwirkenden Ursachen.
Wird ein Wasserschaden durch ein ausgelaufenes Aquarium erstattet?
Der Austritt von Wasser aus einem Aquarium zählt zu den erfassten Nässeschäden. Nicht ersetzt werden jedoch Schäden am Inhalt des Aquariums selbst, die als Folge des ausgetretenen Wassers entstehen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2026