Bei der Die Haftpflichtkasse VVaG Hausratversicherung der Haftpflichtkasse VVaG sind Wertsachen und Bargeld im Rahmen der Versicherungssumme mitversichert – für Wertsachen außerhalb verschlossener Wertschutzschränke gelten dabei erhöhte Entschädigungsgrenzen von bis zu 3.500 EUR für Bargeld, 20.000 EUR für Urkunden und Wertpapiere sowie 50.000 EUR für Schmuck, Edelsteine und Sachen aus Gold oder Platin.
Im Rahmen der Versicherungssumme sind Wertsachen und Bargeld mitversichert.
Außerdem ist die Entschädigung für die folgenden Wertsachen je Versicherungsfall begrenzt, wenn sich diese außerhalb verschlossener Wertschutzschränke befinden, und zwar auf:
- 3.500 EUR für Bargeld sowie für auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge. Ausgenommen sind Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt.
- 20.000 EUR für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere.
- 50.000 EUR für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin.
Was bedeutet das konkret?
Wertsachen und Bargeld sind grundsätzlich innerhalb der Versicherungssumme mitversichert. Befinden sich bestimmte Wertsachen jedoch außerhalb verschlossener Wertschutzschränke, gilt pro Versicherungsfall eine Höchstgrenze für die Entschädigung. Für Bargeld liegt diese Grenze niedriger als für Urkunden und Wertpapiere; Schmuck und Sachen aus Gold oder Platin haben die höchste Grenze.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag ist Bargeld außerhalb eines Wertschutzschranks abgesichert?
Für Bargeld sowie für auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 3.500 EUR begrenzt, wenn sie sich außerhalb verschlossener Wertschutzschränke befinden. Ausgenommen sind Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt.
Welche Grenze gilt für Schmuck und Sachen aus Gold oder Platin?
Für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin gilt außerhalb verschlossener Wertschutzschränke eine Grenze von 50.000 EUR je Versicherungsfall.
Wie hoch ist die Entschädigung für Urkunden und Wertpapiere?
Für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere ist die Entschädigung außerhalb verschlossener Wertschutzschränke auf 20.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Gelten diese Grenzen auch, wenn die Wertsachen im Wertschutzschrank liegen?
Die genannten Begrenzungen beziehen sich auf Wertsachen, die sich außerhalb verschlossener Wertschutzschränke befinden. Grundsätzlich sind Wertsachen und Bargeld im Rahmen der Versicherungssumme mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2026