Bei der Hausratversicherung Einfach Komplett der Die Haftpflichtkasse VVaG verzichtet der Versicherer auf eine Leistungskürzung, wenn der Versicherungsnehmer die gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften grob fahrlässig verletzt. Damit bleibt der Versicherungsschutz auch bei grob fahrlässigem Verstoß gegen bestimmte Obliegenheiten erhalten, während die vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften weiterhin gelten.
Der Versicherer verzichtet auf eine Leistungskürzung in folgenden Fällen:
- bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit beziehungsweise Sicherheitsvorschrift
- bei grob fahrlässiger Verletzung der gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften
Die vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften bleiben davon unberührt. Ebenso bleibt die Einhaltung aller sonstigen vertraglichen Obliegenheiten unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsnehmer bestimmte Sicherheitsvorschriften grob fahrlässig verletzt, kürzt der Versicherer die Leistung nicht. Das gilt sowohl für grob fahrlässige Verstöße gegen die vereinbarte Obliegenheit beziehungsweise Sicherheitsvorschrift als auch gegen gesetzliche und behördliche Sicherheitsvorschriften. Die vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften und alle sonstigen vertraglichen Obliegenheiten müssen aber weiterhin eingehalten werden.
Häufige Fragen
Wird die Leistung gekürzt, wenn ich grob fahrlässig gegen Sicherheitsvorschriften verstoße?
Nein, bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit beziehungsweise Sicherheitsvorschrift sowie bei grob fahrlässiger Verletzung der gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften verzichtet der Versicherer auf eine Leistungskürzung.
Gilt der Verzicht auf Leistungskürzung auch für die vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften?
Nein, die vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften bleiben davon unberührt und müssen weiterhin eingehalten werden.
Muss ich die sonstigen vertraglichen Obliegenheiten weiterhin einhalten?
Ja, die Einhaltung aller sonstigen vertraglichen Obliegenheiten bleibt von dem Verzicht auf Leistungskürzung unberührt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2026