Bei der Die Haftpflichtkasse VVaG Hausratversicherung der Haftpflichtkasse VVaG kürzt der Versicherer die Entschädigung nicht, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. Der Versicherer verzichtet in diesem Fall auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit und leistet somit auch bei grob fahrlässigem Verhalten.
Der Versicherer verzichtet auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Hat der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig verursacht, darf der Versicherer die Leistung deswegen nicht kürzen oder verweigern. Er macht die grobe Fahrlässigkeit nicht als Einrede geltend. Damit bleibt der Versicherungsschutz auch in solchen Fällen bestehen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich einen Schaden grob fahrlässig verursacht habe?
Der Versicherer verzichtet auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Er kürzt die Leistung deshalb nicht und beruft sich nicht auf grobe Fahrlässigkeit.
Bedeutet dieser Verzicht, dass ich auch bei grober Fahrlässigkeit Versicherungsschutz habe?
Ja. Da der Versicherer auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet, bleibt der Versicherungsschutz auch in diesen Fällen erhalten.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2026