Wer seinen Hausrat bei Die Haftpflichtkasse VVaG versichert, kann den Schutz um unbenannte Gefahren erweitern: Dann zahlt der Versicherer für versicherte Sachen, die durch ein unvorhergesehenes Schadenereignis zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Ausgeschlossen sind unter anderem Schäden durch Abnutzung, Verschleiß, Haustiere oder einfachen Diebstahl. Pro Versicherungsfall gilt eine Selbstbeteiligung von 250 EUR, sofern nichts Höheres vereinbart ist.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch ein unvorhergesehenes Schadenereignis zerstört oder beschädigt werden (Sachschaden) oder infolgedessen abhandenkommen. Unvorhergesehen sind Schadenereignisse, die der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant weder vorhergesehen hat noch hätte vorhersehen müssen.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – folgende Schäden:
- die versichert oder versicherbar sind, einschließlich der dort benannten Ausschlüsse;
- an und durch Haustiere; Folgeschäden sind jedoch versichert;
- durch Abnutzung, Verschleiß, Alterung, Rost, Schimmel, Fäulnis, Insekten, Schädlinge oder durch die natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit versicherter Sachen;
- durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten bekannt sein mussten;
- durch fehlerhafte Konstruktion, Planung oder Instandhaltung versicherter Sachen;
- durch Baumaßnahmen (auch Renovierung oder Restaurierung) auf dem Versicherungsgrundstück;
- durch Bedienung, Bearbeitung, Gebrauch, Reinigung, Reparatur oder Wartung, bestimmungswidrigen Gebrauch oder übermäßige Beanspruchung;
- durch die allmähliche Einwirkung, z. B. von Chemikalien, Feuchtigkeit, Staub, Strahlen oder Temperaturen;
- die nicht die Gebrauchs- oder Funktionsfähigkeit der versicherten Sache beeinträchtigen (z. B. Kratzer, Schrammen, Lack- oder ähnliche Schönheitsschäden);
- durch einfachen Diebstahl, Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen, Unterschlagung oder Veruntreuung versicherter Sachen.
Nicht versicherte Sachen
Im Rahmen der unbenannten Gefahren gelten folgende Gegenstände nicht zu den versicherten Sachen:
- Sachen aus Glas, Keramik, Porzellan, Balkonkraftwerke sowie Brillen und Kontaktlinsen;
- mobile elektronische Geräte (z. B. Mobiltelefone oder Laptops);
- Sportgeräte, Fahrräder und Fahrradanhänger außerhalb des Versicherungsortes;
- Wallboxen.
Selbstbeteiligung
Der Versicherungsnehmer hat je Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung von 250 EUR zu tragen, es sei denn, es gilt eine höhere Selbstbeteiligung als vereinbart.
Was bedeutet das konkret?
Ist die Erweiterung um unbenannte Gefahren vereinbart, erstattet der Versicherer Schäden an versicherten Sachen, die durch ein unvorhergesehenes Ereignis entstehen – also durch etwas, das man weder vorhergesehen hat noch vorhersehen musste. Bestimmte Schadenursachen sind jedoch ausgeschlossen, etwa Abnutzung, Verschleiß, Schäden durch Haustiere oder einfacher Diebstahl. Außerdem sind einige Gegenstände wie Glas, mobile Geräte oder Wallboxen von diesem Schutz ausgenommen. Bei jedem Versicherungsfall trägt der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung, die grundsätzlich 250 EUR beträgt.
Häufige Fragen
Was bedeutet ein unvorhergesehenes Schadenereignis in diesem Zusammenhang?
Damit sind Schadenereignisse gemeint, die der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant weder vorhergesehen hat noch hätte vorhersehen müssen. Der Versicherer leistet für versicherte Sachen, die dadurch zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen.
Welche Schäden sind bei den unbenannten Gefahren ausgeschlossen?
Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch Abnutzung, Verschleiß, Alterung, Rost, Schimmel oder Schädlinge, Schäden an und durch Haustiere, durch fehlerhafte Konstruktion oder Instandhaltung, durch Baumaßnahmen, durch allmähliche Einwirkung, reine Schönheitsschäden sowie durch einfachen Diebstahl, Verlieren, Unterschlagung oder Veruntreuung.
Sind mein Handy oder mein Fahrrad über die unbenannten Gefahren mitversichert?
Nein. Mobile elektronische Geräte wie Mobiltelefone oder Laptops zählen nicht zu den versicherten Sachen. Auch Sportgeräte, Fahrräder und Fahrradanhänger außerhalb des Versicherungsortes gehören nicht dazu, ebenso wenig Glas, Keramik, Porzellan, Balkonkraftwerke, Brillen, Kontaktlinsen und Wallboxen.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung pro Schadenfall?
Je Versicherungsfall trägt der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung von 250 EUR, sofern nicht eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2026