Wer bei der Haftpflichtkasse VVaG eine Die Haftpflichtkasse VVaG Hausratversicherung hat, kann bei einem Notfall am ständigen Wohnsitz rund um die Uhr Hilfe anfordern: Über eine Notrufnummer gibt es Auskünfte und die Vermittlung von Handwerkern wie Rohrreinigern, Dachdeckern, Schlüsseldiensten oder Wachdiensten, die innerhalb von maximal zwei Stunden vor Ort sein sollen. Pro Versicherungsfall werden die Kosten für Organisation und Notreparatur bis zu 500 EUR übernommen.
Der Versicherungsnehmer kann im Notfall das ganze Jahr über rund um die Uhr Informationsdienste und Assistance-Leistungen in Anspruch nehmen. Der Dienstleister erhält aus diesem Grund Kenntnis über Versicherungsscheinnummer sowie Name und Adresse des Versicherungsnehmers.
Wann liegt ein Notfall vor?
Ein Notfall liegt vor, wenn ein plötzlich und unerwartet aufgetretenes Schadenereignis ein Wohnhaus, eine Wohnung oder den Hausrat so beeinträchtigt, dass die Bewohnbarkeit dieser Räumlichkeiten entweder stark beeinträchtigt oder unzumutbar ist.
Darüber hinaus liegt ein Notfall vor, wenn durch das Schadenereignis ein Schaden am Haus, an der Wohnung oder am Hausrat entstanden ist. Dieser Schaden muss neben der stark beeinträchtigten Bewohnbarkeit einen größeren Schaden nach sich ziehen, sofern nicht unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden.
24-Stunden-Informationsdienst
Der Versicherungsnehmer kann bei Eintritt eines Schadenereignisses telefonisch über die ihm zur Verfügung gestellte Notrufnummer um Hilfe bitten. Er erhält Auskünfte und kann, sofern möglich, beraten werden.
24-Stunden Assistance-Leistungen – Vermittlung und Beauftragung von Handwerkerdiensten
Der Versicherungsnehmer hat im Notfall einen Anspruch auf die Vermittlung der im Folgenden genannten Serviceerbringer. Diese sind innerhalb von maximal zwei Stunden vor Ort und führen eine Notreparatur durch bzw. können ihre Leistung erbringen:
- Brand- und Wassersanierer: Ist bei der Beseitigungsplanung nach einem Feuer oder Wasserschaden Hilfe notwendig, wird ein Brand- und Wassersanierer organisiert, der mit Rat und Tat zur Seite steht.
- Rohrreinigungsdienste: Liegt eine Verstopfung der Wasser- und/oder Abflussleitungen am ständigen Wohnsitz der begünstigten Person vor, wird ein Rohrreinigungsdienst organisiert.
- Notreinigungsdienste: Ist in der Wohnung oder im Haus des Versicherungsnehmers ein Großschaden entstanden (zum Beispiel durch Feuer oder Wasser) und bedarf die Reinigung des Einsatzes eines hierauf spezialisierten Dienstes, ist der Dienstleister bei der Vermittlung eines solchen Dienstes behilflich.
- Dachdecker, Elektroinstallateur, Glaser, Heizungs-Sanitär-Fachleute: Werden Notreparaturen durch diese Fachleute notwendig, so werden Fachleute organisiert, die diese Dienste erbringen.
- Schlüsseldienst: Kann der Versicherungsnehmer seine Wohnung bzw. sein Haus wegen Verlust oder Diebstahl seiner Wohnungs- bzw. Hausschlüssel oder weil er sich versehentlich ausgesperrt hat nicht betreten, wird ein Schlüsseldienst organisiert. Der Schlüsseldienst kann auch vom Versicherungsnehmer selbst organisiert werden.
- Hotels (Unterbringung im Notfall): Ist nach einem Ereignis die Bewohnbarkeit der Wohnung bzw. des Hauses nicht zumutbar, wird die Unterbringung in einem Hotel organisiert.
- Wach- und Sicherheitsdienste, Haushüter: Kann eine Wohnung oder ein Haus nach einem Notfall nicht ordnungsgemäß verschlossen werden oder ist nach einem Einbruch die Sicherheit nicht gewährleistet, wird ein Wach- und Sicherheitsdienst organisiert. Das Gleiche gilt, sofern ein Haushüter benötigt wird.
- Experten für Stahlschränke und Alarmanlagen; Möbelpacker/Speditionen: Liegt ein Defekt bei Stahlschränken und/oder Alarmanlagen vor, wird ein Fachmann zur Behebung des Defekts beauftragt. Ist nach dem Eintritt eines Schadens ein Umzug notwendig oder müssen Möbel bzw. Möbelteile in andere Räume verbracht werden, wird ein Möbelpacker- bzw. Speditionsdienst organisiert.
- Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern: Eine fachgerechte Entfernung bzw. Umsiedlung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern, die sich am Versicherungsort befinden, wird organisiert. Kein Leistungsanspruch besteht, wenn die Entfernung bzw. Umsiedlung aus rechtlichen Gründen – zum Beispiel aus Gründen des Artenschutzes – nicht zulässig ist.
Welche Kosten werden übernommen?
Für jeden Einsatz, der für eine Notreparatur bestimmt ist, werden die Kosten für die Organisation, also die Beauftragung des Reparaturdienstes, dessen Fahrtkosten und die Notreparatur bis zu maximal 500 EUR je Versicherungsfall übernommen. Darin sind die Kosten für notwendige Materialien und Ersatzteile enthalten. Der Dienstleister beauftragt den entsprechenden Handwerker und übernimmt diese Kosten direkt, ohne dass der berechtigte Personenkreis in Vorleistung treten muss.
Rechnungsbeträge, die über 500 EUR hinausgehen, sind vom Versicherungsnehmer selbst zu tragen. Sie sind unter Abzug der bereits vom Dienstleister (im Auftrag des Versicherers) zugesagten Summe an den Handwerker zu entrichten.
Die Kosten für einen Schlüsseldienst (Anfahrt sowie das Öffnen verschlossener Haustüren) werden auch bei einer Beauftragung durch den berechtigten Personenkreis vom Versicherer bis zu maximal 500 EUR übernommen. Die Kosten für Material, Ersatzteile, neue Schlösser bzw. Ersatzschlüssel sind nicht gedeckt. Der Schlüsseldienst kann einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden. Wird ein Schaden am Schloss oder an der Haustür durch Vandalismus oder Einbruch hervorgerufen, werden in diesem Fall bis zu 500 EUR übernommen.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem plötzlichen Schaden, der die Bewohnbarkeit stark beeinträchtigt oder unzumutbar macht, kann der Versicherungsnehmer rund um die Uhr eine Notrufnummer anrufen, Auskünfte erhalten und passende Handwerker oder Dienstleister vermitteln lassen. Dazu gehören unter anderem Brand- und Wassersanierer, Rohrreinigung, Schlüsseldienst, Hotel-Unterbringung, Wachdienste oder die Entfernung von Wespennestern. Die Organisation und Notreparatur werden bis zu 500 EUR je Versicherungsfall übernommen; darüber liegende Beträge trägt der Versicherungsnehmer selbst.
Häufige Fragen
Wann gilt eine Situation als Notfall für die Assistance-Leistungen?
Ein Notfall liegt vor, wenn ein plötzlich und unerwartet aufgetretenes Schadenereignis Wohnhaus, Wohnung oder Hausrat so beeinträchtigt, dass die Bewohnbarkeit stark beeinträchtigt oder unzumutbar ist. Ein Notfall besteht außerdem, wenn der Schaden neben der stark beeinträchtigten Bewohnbarkeit einen größeren Schaden nach sich ziehen würde, sofern nicht unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden.
Wie hoch sind die übernommenen Kosten für eine Notreparatur?
Für jeden Einsatz zur Notreparatur werden die Kosten für Organisation, Fahrtkosten und Notreparatur einschließlich notwendiger Materialien und Ersatzteile bis zu maximal 500 EUR je Versicherungsfall übernommen. Beträge darüber trägt der Versicherungsnehmer selbst und zahlt sie – abzüglich der zugesagten Summe – an den Handwerker.
Wie oft kann ich den Schlüsseldienst nutzen und was ist dabei gedeckt?
Der Schlüsseldienst kann einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden. Übernommen werden Anfahrt und das Öffnen verschlossener Haustüren bis zu maximal 500 EUR. Kosten für Material, Ersatzteile, neue Schlösser oder Ersatzschlüssel sind nicht gedeckt. Bei einem Schaden am Schloss oder an der Haustür durch Vandalismus oder Einbruch werden bis zu 500 EUR übernommen.
Welche Dienstleister werden im Notfall vermittelt?
Vermittelt werden unter anderem Brand- und Wassersanierer, Rohrreinigungsdienste, Notreinigungsdienste, Dachdecker, Elektroinstallateure, Glaser, Heizungs- und Sanitär-Fachleute, Schlüsseldienste, Hotels zur Unterbringung, Wach- und Sicherheitsdienste, Haushüter, Experten für Stahlschränke und Alarmanlagen, Möbelpacker bzw. Speditionen sowie die Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern. Die Serviceerbringer sind innerhalb von maximal zwei Stunden vor Ort.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2026