Bei der Haftpflichtkasse VVaG lässt sich die Die Haftpflichtkasse VVaG Hausratversicherung um Glasbruch erweitern: Zerbrechen Fenster- und Türscheiben, Platten, Spiegel, Aquarien, Terrarien, Glasbausteine oder Glaskeramikkochfelder, übernimmt der Versicherer den Naturalersatz sowie Kosten für Notverschalungen. Nicht abgedeckt sind unter anderem undichte Isolierverglasungen, Photovoltaikmodule und Bildschirme von Fernsehern, Tablets und Smartphones.
Falls vereinbart, sind in Erweiterung zu den Bedingungen Schäden durch Glasbruch mitversichert.
Versicherte Sachen gegen Glasbruch
- Scheiben und Platten aus Glas oder transparentem Kunststoff, die fachmännisch eingesetzt und mit dem Gebäude oder mit Nebengebäuden auf dem Versicherungsgrundstück fest verbunden sind;
- Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas oder transparentem Kunststoff der Wohnungseinrichtung;
- Aquarien und Terrarien aus Glas;
- Glasbausteine, Profilbaugläser und Lichtkuppeln aus Glas oder transparentem Kunststoff;
- Glaskeramikkochfelder inklusive deren Elektrik/Elektronik.
Nicht versicherte Sachen gegen Glasbruch
- Mehrscheiben-Isolierverglasungen, deren Randverbindungen durch normale Abnutzung, Fabrikations- oder Verglasungsfehler undicht geworden sind (Kondensatbildung im Scheibenzwischenraum);
- Scheiben oder Platten, die mit anderen Gegenständen so verbunden sind, dass sie im Fall eines Bruchs nicht ohne Beschädigung der unversehrten Gegenstände getrennt werden können (z. B. Glasmöbel);
- Photovoltaik-/Solarmodule;
- Hohlgläser, Beleuchtungskörper und optische Gläser;
- Gebäude überwiegend aus Glas, Gewächshäuser und Schwimmbadabdeckungen;
- Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten und Monitoren, Displays von Tablets und Smartphones).
Glasbruch liegt vor, wenn versicherte Verglasungen durch Zerbrechen zerstört werden.
Nicht versichert sind – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – Schäden durch:
- Schrammen, Absplitterungen, Muschelbildungen und Ähnliches an Oberflächen und Kanten von Verglasungen;
- Undichtwerden der Randverbindungen an Mehrscheiben-Isolierverglasungen.
Der Versicherer ersetzt auch Kosten für Aufwendungen für das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen).
Ersetzt werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, zerstörte Sachen durch Liefern und Montieren von Sachen oder Sachteilen gleicher Art und Güte (Naturalersatz).
Was bedeutet das konkret?
Wenn Glasbruch zusätzlich vereinbart ist, sind bestimmte Verglasungen abgesichert – etwa fest eingebaute Scheiben, Spiegel und Platten der Wohnungseinrichtung, Aquarien und Terrarien aus Glas, Glasbausteine, Lichtkuppeln sowie Glaskeramikkochfelder. Ein Glasbruch gilt dann als eingetreten, wenn versicherte Verglasungen durch Zerbrechen zerstört werden. Ausgenommen bleiben unter anderem undichte Isolierverglasungen, Photovoltaikmodule sowie Bildschirme und Displays elektronischer Geräte. Der Ersatz erfolgt in der Regel durch Liefern und Montieren gleichwertiger Sachen; auch Kosten für Notverschalungen oder Notverglasungen werden übernommen.
Häufige Fragen
Wann liegt überhaupt ein Glasbruch im Sinne dieser Absicherung vor?
Ein Glasbruch liegt vor, wenn versicherte Verglasungen durch Zerbrechen zerstört werden.
Sind auch Displays von Smartphones oder Fernsehbildschirme mitversichert?
Nein. Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind – etwa Bildschirme von Fernsehgeräten und Monitoren oder Displays von Tablets und Smartphones – sind nicht versichert.
Werden auch Kosten für eine provisorische Abdeckung übernommen?
Ja. Der Versicherer ersetzt auch Aufwendungen für das vorläufige Verschließen von Öffnungen, also Notverschalungen und Notverglasungen.
Wie wird ein zerstörtes Glas ersetzt?
Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden zerstörte Sachen durch Liefern und Montieren von Sachen oder Sachteilen gleicher Art und Güte ersetzt (Naturalersatz).
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2026