Bei der Die Haftpflichtkasse VVaG Hausratversicherung der Haftpflichtkasse VVaG greifen zusätzliche Regeln für Gegenstände von besonderem Wert, für Hausrat in Ferien- oder Zweitwohnungen, für eingelagerten Hausrat sowie für Sicherheitsvorschriften und Sicherungsvereinbarungen. Wer je Quadratmeter Wohnfläche mindestens 650 EUR ansetzt, muss keinen Abzug wegen Unterversicherung fürchten; ab einem Wertsachenanteil über 150.000 EUR ist eine gesonderte Vereinbarung zu Wertschutzschränken nötig.
Diese Erweiterungen gelten – soweit vereinbart – zusätzlich zu den Hausrat-Versicherungsbedingungen.
Die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gegenstände von besonderem Wert sind nicht mitversichert.
Hausrat außerhalb der ständigen Wohnung
Betroffen ist Hausrat in Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten-, Weinberghäusern oder in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden.
Dort sind nicht versichert:
- Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
- Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken)
- Schusswaffen, Foto- und optische Apparate
- sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), ausgenommen Möbelstücke
Für Hausrat in Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden sind nicht versichert:
- Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
Hotelkosten bei nicht ständig bewohnter Wohnung
Bei nicht ständig bewohnten Wohnungen sind Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung nicht versichert.
Eingelagerter Hausrat
Nicht versichert sind:
- Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
- Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken)
- Schusswaffen, Foto- und optische Apparate
- sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), ausgenommen Möbelstücke
Sicherheitsvorschriften
- Für die Zeit, in der sich niemand berechtigt in der Wohnung aufhält, sind alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen zu betätigen und die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen einzuschalten.
- Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und vereinbarten Einbruchmeldeanlagen sind in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Störungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich zu beseitigen.
- Die erste Pflicht (Betätigen der Sicherungen bei Abwesenheit) findet keine Anwendung, soweit ihre Einhaltung dem Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten bei objektiver Würdigung aller Umstände billigerweise nicht zugemutet werden kann.
- Verletzt der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant eine dieser Obliegenheiten, ist der Versicherer nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen zur Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei. Die Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach Zugang wirksam.
- Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht.
- Führt die Obliegenheitsverletzung zu einer Gefahrerhöhung, kann der Versicherer zur Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei sein.
Sicherungsvereinbarungen
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die nachstehend aufgeführten Sicherungen innerhalb eines Monats nach Abschluss des Versicherungsvertrages anzubringen:
- Außen-/Wohnungsabschlusstüren: Zylinderschloss mit mindestens fünf Stiftzuhaltungen, bündig mit Sicherheitsbeschlag oder Sicherheitsrosette von innen verschraubt, oder Zuhaltungsschloss mit mindestens sechs Zuhaltungen.
- Kellerfenster/-schächte bei Einfamilienhäusern: abschließbare Stahlgitterfenster, verankerte Kellerroste, Gitter oder Innenblende mit Sperre.
- Die im Versicherungsschein näher bezeichnete Maßnahme.
Bis zum Einbau der vereinbarten Sicherungen gilt eine Selbstbeteiligung von 25 Prozent, wenn Schäden durch das Fehlen der vereinbarten Sicherungen begünstigt worden sind.
Für Schäden nach Ablauf der Frist, die durch das Fehlen der vereinbarten Sicherungen begünstigt worden sind, besteht kein Versicherungsschutz.
Kein Abzug wegen Unterversicherung
- Der Versicherer nimmt keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, wenn zur Bestimmung der Versicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche ein Betrag von mindestens 650 EUR herangezogen wurde.
- Dies gilt nur, solange kein weiterer Hausratversicherungsvertrag desselben Versicherungsnehmers für denselben Versicherungsort ohne entsprechende Vereinbarung besteht.
- Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch schriftliche Erklärung verlangen, dass diese Bestimmungen mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfallen. Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Zur Wohnfläche: Sie ist die Grundfläche aller Räume einer Wohnung einschließlich der Hobbyräume. Unberücksichtigt bleiben Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller-, Speicher-/Bodenräume, wenn diese nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden. Außerdem wird die Wohnfläche der vermieteten Einliegerwohnung im selbstbewohnten Einfamilienhaus bei der Ermittlung der Wohnfläche nicht berücksichtigt.
Sondervereinbarung Wertbehältnisse
Übersteigt der Anteil von Wertsachen den Betrag von 150.000 EUR, ist eine gesonderte Vereinbarung über die genannten Wertschutzschränke erforderlich.
Was bedeutet das konkret?
Diese Erweiterungen legen fest, welcher Hausrat außerhalb der ständigen Wohnung, in Zweitwohnungen oder im Lager nicht mitversichert ist – vor allem bestimmte Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Pelze oder Antiquitäten. Zusätzlich gelten Sicherheitsvorschriften und Sicherungsvereinbarungen: Wer die vereinbarten Sicherungen nicht rechtzeitig einbaut, muss mit einer Selbstbeteiligung oder fehlendem Schutz rechnen. Wird je Quadratmeter Wohnfläche mindestens 650 EUR angesetzt, verzichtet der Versicherer auf einen Abzug wegen Unterversicherung. Ab einem Wertsachenanteil über 150.000 EUR ist eine gesonderte Vereinbarung zu Wertschutzschränken nötig.
Häufige Fragen
Sind Bargeld und Schmuck in meiner Ferienwohnung mitversichert?
Nein. In Wochenend-, Ferien- und ähnlichen nicht ständig bewohnten Gebäuden sind unter anderem Bargeld, Urkunden, Schmucksachen, Edelsteine, Münzen, Sachen aus Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände, Schusswaffen, Foto- und optische Apparate sowie Antiquitäten (über 100 Jahre alt, außer Möbelstücke) nicht versichert.
Wann verzichtet der Versicherer auf einen Abzug wegen Unterversicherung?
Der Versicherer nimmt keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, wenn zur Bestimmung der Versicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche ein Betrag von mindestens 650 EUR herangezogen wurde. Das gilt nur, solange kein weiterer Hausratvertrag desselben Versicherungsnehmers für denselben Versicherungsort ohne diese Vereinbarung besteht.
Was passiert, wenn ich vereinbarte Sicherungen nicht rechtzeitig einbaue?
Der Versicherungsnehmer muss die aufgeführten Sicherungen innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluss anbringen. Bis zum Einbau gilt eine Selbstbeteiligung von 25 Prozent, wenn Schäden durch das Fehlen der Sicherungen begünstigt wurden. Für Schäden nach Ablauf der Frist, die durch das Fehlen begünstigt wurden, besteht kein Versicherungsschutz.
Ab welchem Wert ist eine gesonderte Vereinbarung für Wertschutzschränke nötig?
Übersteigt der Anteil von Wertsachen den Betrag von 150.000 EUR, ist eine gesonderte Vereinbarung über die genannten Wertschutzschränke erforderlich.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2026