Die Haftpflichtkasse VVaG: Bei der Feuer-Absicherung im Hausrat der Haftpflichtkasse VVaG sind Schäden durch Rauch, Ruß und Verpuffung mitversichert, ebenso Seng- und Schmorschäden ohne Brand, Überspannungsschäden durch Blitz samt Folgeschäden, Fahrzeuganprall, Nutzwärmeschäden, Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen sowie Schäden durch Überschallknall.
Schäden durch Rauch, Ruß und Verpuffung sind mitversichert. Nicht versichert sind jedoch Schäden, die durch eine dauernde Einwirkung des Rauches entstehen.
Seng- und Schmorschäden
Der Versicherer leistet auch Entschädigung für Seng- und Schmorschäden, die nicht durch einen Brand entstanden sind. Seng- oder Schmorschäden sind Schäden, die dadurch entstehen, dass versicherte Sachen einer Feuer- oder einer Hitzequelle ausgesetzt waren, ohne dass es an der beschädigten Stelle tatsächlich gebrannt hat.
Überspannungsschäden durch Blitz unter Einschluss von Folgeschäden
Der Versicherer leistet Entschädigung auch für Schäden, die an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entstehen. Ursache können sein:
- Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes
- oder sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität
Fahrzeuganprall
Mitversichert sind Schäden durch den Anprall eines sonstigen Fahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung.
Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn das Fahrzeug nicht vom Versicherungsnehmer betrieben wurde.
Nutzwärmeschäden
Mitversichert sind auch Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. Dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen
Mitversichert sind Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen.
Überschallknall
Mitversichert sind Schäden durch Überschallknall.
Was bedeutet das konkret?
Der Feuerschutz wird um mehrere zusätzliche Gefahren erweitert. Neben Rauch, Ruß und Verpuffung sind auch Seng- und Schmorschäden ohne Brand, Blitz-Überspannungsschäden mit Folgeschäden, Fahrzeuganprall, Nutzwärmeschäden, Explosionen durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen sowie Überschallknall abgedeckt. Beim Rauch gilt: dauernde Einwirkung ist ausgeschlossen. Beim Fahrzeuganprall besteht Schutz nur, wenn das Fahrzeug nicht vom Versicherungsnehmer betrieben wurde.
Häufige Fragen
Sind Rauch- und Rußschäden am Hausrat abgedeckt?
Ja, Schäden durch Rauch, Ruß und Verpuffung sind mitversichert. Ausgenommen sind jedoch Schäden, die durch eine dauernde Einwirkung des Rauches entstehen.
Zahlt der Versicherer auch, wenn ein Gerät ohne Brand nur angesengt oder angeschmort wird?
Ja, Seng- und Schmorschäden werden auch dann entschädigt, wenn sie nicht durch einen Brand entstanden sind. Es genügt, dass versicherte Sachen einer Feuer- oder Hitzequelle ausgesetzt waren, ohne dass es an der Stelle tatsächlich gebrannt hat.
Wann sind Schäden durch Fahrzeuganprall versichert?
Schäden durch den Anprall eines sonstigen Fahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung sind mitversichert. Versicherungsschutz besteht allerdings nur, wenn das Fahrzeug nicht vom Versicherungsnehmer betrieben wurde.
Sind Überspannungsschäden durch Blitz mitversichert?
Ja, der Versicherer leistet auch für Schäden an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2026