Bei der Die Haftpflichtkasse VVaG Hausratversicherung der Haftpflichtkasse VVaG sind technische, optische und akustische Anlagen, die der Sicherung der Wohnung dienen, innerhalb des Versicherungsgrundstücks mitversichert – etwa im Rahmen des Bausteins Einfach Besser.
Technische, optische und akustische Anlagen zur Sicherung der Wohnung gelten innerhalb des Versicherungsgrundstücks mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Anlagen, die dazu dienen, die Wohnung zu sichern, sind vom Versicherungsschutz umfasst. Das gilt sowohl für technische als auch für optische und akustische Anlagen. Voraussetzung ist, dass sie sich innerhalb des Versicherungsgrundstücks befinden.
Häufige Fragen
Sind Sicherungsanlagen für die Wohnung mitversichert?
Ja, technische, optische und akustische Anlagen zur Sicherung der Wohnung gelten mitversichert.
Welche Arten von Sicherungsanlagen sind eingeschlossen?
Eingeschlossen sind technische, optische und akustische Anlagen, die der Sicherung der Wohnung dienen.
Wo müssen sich die Sicherungsanlagen befinden, damit sie versichert sind?
Die Anlagen sind innerhalb des Versicherungsgrundstücks mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2026