Wer eine Hausratversicherung bei Die Haftpflichtkasse VVaG hat, ist gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie durch den Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen abgesichert. Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen werden bis zu 5 Prozent der Versicherungssumme ersetzt. Erdbeben, Sengschäden und bestimmte Motorschäden bleiben grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch eine der folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion, Implosion
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung
Brand
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind bis 5 Prozent der Versicherungssumme versichert. Darüber hinaus sind sie nur versichert, wenn an Sachen auf dem Versicherungsgrundstück durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind.
Explosion
Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Implosion
Implosion ist ein plötzlicher unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind:
- ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Erdbeben
- Sengschäden
- Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen entstehen, sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen
Die Ausschlüsse für Sengschäden sowie für die genannten Maschinen- und Schaltorganschäden gelten nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens gemäß Nr. 1 sind.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung ersetzt Schäden am Hausrat, wenn versicherte Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder durch ein abstürzendes Luftfahrzeug beschädigt, zerstört werden oder abhandenkommen. Für jede dieser Gefahren ist genau festgelegt, was darunter zu verstehen ist. Bei Blitzschlag sind Überspannungs-, Überstrom- und Kurzschlussschäden an Elektrogeräten bis zu 5 Prozent der Versicherungssumme abgedeckt. Bestimmte Schäden wie Erdbeben, Sengschäden oder bestimmte Motor- und Schalterschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind hier abgesichert?
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung.
Sind Überspannungsschäden an Elektrogeräten nach einem Blitzeinschlag mitversichert?
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind bis 5 Prozent der Versicherungssumme versichert. Darüber hinaus nur dann, wenn durch Blitzschlag an Sachen auf dem Versicherungsgrundstück auch Schäden anderer Art entstanden sind.
Zahlt die Versicherung bei Schäden durch ein Erdbeben?
Nein. Schäden durch Erdbeben sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Sind Sengschäden immer vom Versicherungsschutz ausgenommen?
Sengschäden sind grundsätzlich nicht versichert. Der Ausschluss gilt jedoch nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens sind.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2026