Bei der Die Haftpflichtkasse VVaG Hausratversicherung der Haftpflichtkasse VVaG ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein genannten Wohnung geschützt – dazu zählen private Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände, Wertsachen, Einbaumöbel, privat genutzte Antennenanlagen, Markisen und Balkonkraftwerke bis 500 EUR sowie Haustiere. Nicht versichert sind unter anderem Kraftfahrzeuge, Luft- und Wasserfahrzeuge sowie elektronisch gespeicherte Daten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung (Versicherungsort).
Auch Hausrat, der infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt wird, ist versichert. Voraussetzung ist, dass er in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt.
Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der Außenversicherung versichert. Etwas anderes gilt, wenn dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Definitionen
- Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
- Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Ferner gehören zum Hausrat:
- alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen), für die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer die Gefahr trägt, weil er sie auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat;
- Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit einem geringen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind;
- privat genutzte Antennenanlagen und Markisen und Balkonkraftwerke (sog. Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini-PV-Anlagen), die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Die Entschädigung für Balkonkraftwerke ist je Versicherungsfall auf 500 EUR begrenzt;
- im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers handelt;
- selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind;
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte;
- Fall- und Gleitschirme, nicht motorisierte Flugdrachen sowie Flugmodelle;
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, Handelswaren, Musterkollektionen und selbst hergestellte Sachen. Diese Sachen müssen ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen. Die Entschädigung für Handelswaren, Musterkollektionen und selbst hergestellte Sachen ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt;
- Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).
Versicherungsort
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören:
- diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbstständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung);
- Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Versicherungsgrundstücks;
- gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller), auf dem Versicherungsgrundstück;
- das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück / sind die Flurstücke, auf dem die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung liegt. Stehen auf einem Flurstück mehrere Gebäude, ist derjenige Teil des Flurstücks Versicherungsgrundstück, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zu der versicherten Wohnung gehört.
Nicht versicherte Sachen
Nicht zum Hausrat gehören:
- Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind als in das Gebäude eingefügte Sachen genannt;
- vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser die Gefahr trägt. Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt werden – auch höher- oder geringerwertigere –, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht versichert. Das Gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen;
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht gesondert genannt;
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht gesondert genannt;
- Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen;
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (z. B. für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen);
- elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und Programme sind nur versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist grundsätzlich der gesamte Hausrat in der Wohnung, die im Versicherungsschein steht, also alle Sachen für die private Nutzung samt Wertsachen und Bargeld. Auch bestimmte Einbaumöbel, Anbauküchen, privat genutzte Antennenanlagen, Markisen, Balkonkraftwerke (bis 500 EUR) und Haustiere zählen dazu. Zum Versicherungsort gehören neben den Wohnräumen auch Balkone, Terrassen, Nebengebäude, Garagen und bestimmte gemeinschaftliche Räume auf dem Grundstück. Nicht versichert sind unter anderem Kraftfahrzeuge, Luft- und Wasserfahrzeuge, anderweitig versicherte Sachen sowie elektronische Daten, sofern nichts Zusätzliches vereinbart ist.
Häufige Fragen
Sind auch Sachen versichert, die ich bei einem Schaden schnell aus der Wohnung schaffe?
Ja. Hausrat, der wegen eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt wird, ist versichert, wenn er in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört, beschädigt wird oder abhandenkommt.
Wie hoch ist die Entschädigung für ein Balkonkraftwerk?
Die Entschädigung für Balkonkraftwerke (Steckersolaranlagen bzw. steckerfertige Mini-PV-Anlagen) ist je Versicherungsfall auf 500 EUR begrenzt.
Ist mein Auto über die Hausratversicherung mitversichert?
Nein. Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger gehören nicht zum Hausrat, unabhängig von deren Versicherungspflicht, ebenso Teile und Zubehör davon, soweit sie nicht ausdrücklich als versicherte Sachen genannt sind.
Gehören Balkon, Garage und Kellerräume zum Versicherungsort?
Ja. Zum Versicherungsort zählen unter anderem Loggien, Balkone, unmittelbar anschließende Terrassen, privat genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen sowie gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume für Hausrat (z. B. Fahrradkeller, Waschkeller) auf dem Versicherungsgrundstück.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2026