Bei der Die Haftpflichtkasse VVaG Hausratversicherung der Haftpflichtkasse VVaG bildet der Versicherungswert die Grundlage der Entschädigung: Für die meisten Sachen gilt der Neuwert, also der Wiederbeschaffungswert gleicher Art und Güte. Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen und erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent; jährlich wird sie zudem an den Preisindex angepasst, wobei ein Widerspruch möglich ist.
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.
- Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
- Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
- Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).
- Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.
Versicherungssumme
- Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen.
- Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent.
Anpassung von Versicherungssumme und Beitrag
Die Versicherungssumme wird entsprechend der Entwicklung des Preisindexes angepasst.
Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex für „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter“ – aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) – im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davor liegenden Kalenderjahr verändert hat. Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index. Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt. Die neue Versicherungssumme wird auf volle 100 EUR aufgerundet und dem Versicherungsnehmer bekannt gegeben.
Der Beitrag wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet.
Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer der Anpassung durch Erklärung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Anpassung nicht wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Der Wert des Hausrats richtet sich in der Regel nach dem Neuwert – also nach dem, was die Wiederbeschaffung gleichwertiger Sachen kostet. Für Kunst und Antiquitäten gilt der Wiederbeschaffungspreis, für nicht mehr nutzbare Sachen der erzielbare Verkaufspreis. Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen und wird zusätzlich um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent erhöht. Jedes Jahr passt sich die Summe an die Entwicklung eines bestimmten Preisindexes an; gegen diese Anpassung kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats widersprechen.
Häufige Fragen
Nach welchem Wert wird der Hausrat im Schadensfall entschädigt?
Grundlage ist der Versicherungswert. Für die meisten Sachen ist das der Neuwert, also der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand.
Welcher Wert gilt für Kunstgegenstände und Antiquitäten?
Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
Was ist der Vorsorgebetrag bei der Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen und erhöht sich zusätzlich um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent.
Kann ich der jährlichen Anpassung der Versicherungssumme widersprechen?
Ja. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) widersprechen. Für die Frist genügt die rechtzeitige Absendung, dann wird die Anpassung nicht wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2026