Bei der Haftpflichtkasse VVaG sind in der Die Haftpflichtkasse VVaG Hausratversicherung auch Kraftfahrzeugteile und Zubehör mitversichert, sofern sie beim Schaden nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden waren – ebenso gelagerte Sommer- und Winterreifen samt Felgen. Der Schutz gilt innerhalb des Versicherungsortes und ist auf 2.500 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Versichert sind Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, die zum Zeitpunkt des Schadeneintritts nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind. Ebenso versichert ist gelagerte Sommer- bzw. Winterbereifung inklusive Felgen.
Versicherungsschutz besteht für diese Sachen nur innerhalb des Versicherungsortes.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 EUR begrenzt. Diese entfällt, wenn aus anderen Versicherungsverträgen (zum Beispiel Kfz-Versicherung) eine Leistung erlangt werden kann.
Was bedeutet das konkret?
Lose, also nicht fest verbaute Teile und das Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern sind mitversichert, ebenso eingelagerte Sommer- oder Winterreifen mit Felgen. Der Schutz greift jedoch nur am Versicherungsort und ist auf höchstens 2.500 EUR pro Versicherungsfall gedeckelt. Wenn eine andere Versicherung – etwa die Kfz-Versicherung – für den Schaden aufkommt, entfällt die Leistung aus dieser Position.
Häufige Fragen
Sind eingelagerte Winter- oder Sommerreifen mitversichert?
Ja, gelagerte Sommer- bzw. Winterbereifung inklusive Felgen ist mitversichert.
Bis zu welchem Betrag wird ein Schaden ersetzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 EUR begrenzt.
Gilt der Schutz auch außerhalb der Wohnung?
Nein, Versicherungsschutz für diese Sachen besteht nur innerhalb des Versicherungsortes.
Was passiert, wenn eine andere Versicherung leisten kann?
Die Entschädigung entfällt, wenn aus anderen Versicherungsverträgen wie der Kfz-Versicherung eine Leistung erlangt werden kann.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2026