Bei Sturm ab Windstärke 8 (mindestens 62 km/h) und bei Hagel ersetzt die Haftpflichtkasse VVaG in der Hausratversicherung Schäden am versicherten Hausrat – etwa wenn Sturm oder Hagel direkt einwirken oder Gebäudeteile, Bäume und andere Gegenstände auf versicherte Sachen geworfen werden. Nicht versichert sind unter anderem Sturmflut, weitere Elementargefahren und eindringender Regen durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude wirft, in denen sich versicherte Sachen befinden;
- als Folge eines Schadens nach den ersten beiden Punkten an versicherten Sachen;
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem versicherten Gebäude oder mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
Sturm
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/h).
Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass:
- die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat; oder dass
- der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude baulich verbundener Gebäude nur durch Sturm entstanden sein kann.
Hagel
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Ausgenommen ist der Fall, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch).
Nicht versichert sind außerdem Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen Gebäuden befindlichen Sachen;
- Sachen, die sich außerhalb des Versicherungsortes befinden.
Versichert sind jedoch auf dem gesamten Versicherungsgrundstück Antennenanlagen und Markisen, wenn sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden.
Was bedeutet das konkret?
Versichert sind Schäden am Hausrat, die durch Sturm oder Hagel entstehen – sei es durch die direkte Einwirkung, durch aufgeworfene Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände oder als Folgeschaden. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke 8 (mindestens 62 km/h); Hagel ist fester Niederschlag in Form von Eiskörnern. Nicht ersetzt werden unter anderem Schäden durch Sturmflut, weitere Elementargefahren und eindringenden Regen durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen. Antennenanlagen und Markisen sind auf dem gesamten Grundstück mitversichert, wenn nur der Versicherungsnehmer sie nutzt.
Häufige Fragen
Ab welcher Windstärke gilt ein Ereignis als Sturm?
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort, also einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h.
Was passiert, wenn die Windstärke am Schadenort nicht messbar ist?
Dann wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Luftbewegung in der Umgebung Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder ebenso widerstandsfähigen Sachen angerichtet hat, oder dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des Gebäudes nur durch Sturm entstanden sein kann.
Sind Schäden durch eindringenden Regen bei geöffneten Fenstern versichert?
Schäden durch eindringenden Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen sind nicht versichert – es sei denn, diese Öffnungen sind durch Sturm oder Hagel entstanden und stellen einen Gebäudeschaden dar.
Sind Markisen und Antennenanlagen mitversichert?
Ja, Antennenanlagen und Markisen sind auf dem gesamten Versicherungsgrundstück versichert, sofern sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2026