Endet die Die Haftpflichtkasse VVaG Hausratversicherung der Haftpflichtkasse VVaG vor Ablauf der Versicherungsperiode, muss der Versicherungsnehmer den Beitrag nur für den Zeitraum zahlen, in dem Versicherungsschutz bestand. Auch bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder fehlendem versicherten Interesse ist genau geregelt, welcher Beitrag oder welche Geschäftsgebühr dem Versicherer zusteht und wann eine Erstattung erfolgt.
Wird das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperiode beendet, steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur der Teil des Beitrages zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Fällt das versicherte Interesse nach Beginn der Versicherung weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
Übt der Versicherungsnehmer sein Recht aus, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrages zu erstatten. Voraussetzung dafür ist:
- Der Versicherer hat in der Belehrung über das Widerrufsrecht, über die Rechtsfolgen des Widerrufs und über den zu zahlenden Betrag hingewiesen.
- Der Versicherungsnehmer hat zugestimmt, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist diese Belehrung unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der Versicherungsnehmer Gefahrumstände nicht angezeigt hat, nach denen der Versicherer vor Vertragsannahme in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) gefragt hat, steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrages verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht. Das Gleiche gilt, wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag vorzeitig, muss man den Beitrag grundsätzlich nur für die Zeit zahlen, in der tatsächlich Versicherungsschutz bestand. Bei einem Widerruf innerhalb von zwei Wochen wird der Beitrag für die Zeit nach dem Widerruf erstattet, sofern korrekt belehrt wurde. Bei Rücktritt oder Anfechtung wegen arglistiger Täuschung behält der Versicherer den Beitrag bis zum Wirksamwerden seiner Erklärung. Fehlt das versicherte Interesse von Anfang an, entfällt die Beitragspflicht, der Versicherer darf aber eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Beitrag, wenn der Vertrag mitten in der Versicherungsperiode endet?
Dem Versicherer steht für diese Versicherungsperiode nur der Teil des Beitrages zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Bekomme ich bei einem Widerruf innerhalb von zwei Wochen meinen Beitrag zurück?
Der Versicherer erstattet den Teil des Beitrages, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Voraussetzung ist, dass ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurde und der Versicherungsnehmer dem vorzeitigen Beginn des Versicherungsschutzes zugestimmt hat. Wurde nicht belehrt, ist zusätzlich der für das erste Versicherungsjahr gezahlte Beitrag zu erstatten, außer es wurden bereits Leistungen in Anspruch genommen.
Muss ich zahlen, wenn der Versicherer wegen arglistiger Täuschung anficht?
Ja, in diesem Fall steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
Was gilt, wenn das versicherte Interesse von Anfang an nicht besteht?
Dann ist der Versicherungsnehmer nicht zur Zahlung des Beitrages verpflichtet. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Wurde ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig, und dem Versicherer steht der Beitrag bis zur Kenntnis der die Nichtigkeit begründenden Umstände zu.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2026