Nach einem Versicherungsfall in der Die Haftpflichtkasse VVaG Hausratversicherung der Haftpflichtkasse VVaG dürfen sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung bei der anderen Vertragspartei eingehen.
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Schriftform zu erklären. Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird – spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Versicherungsfall ein, dürfen beide Seiten – Versicherungsnehmer und Versicherer – den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss schriftlich sein und innerhalb eines Monats nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung bei der Gegenseite ankommen. Kündigt der Versicherungsnehmer, gilt die Kündigung sofort oder auf Wunsch zu einem späteren Zeitpunkt, längstens bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Kündigt der Versicherer, wird seine Kündigung erst einen Monat nach Zugang wirksam.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Schaden den Vertrag kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der beiden Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen – also sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer.
Bis wann muss die Kündigung nach einem Versicherungsfall eingehen?
Die Kündigung muss in Schriftform erklärt werden und spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung bei der anderen Vertragspartei zugegangen sein.
Ab wann gilt die Kündigung, wenn der Versicherungsnehmer kündigt?
Die Kündigung des Versicherungsnehmers wird sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann aber einen späteren Zeitpunkt bestimmen, längstens bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wann wird eine Kündigung des Versicherers wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2026